Geblitzt in der Probezeit

17
Jul

Die Probezeit ist für neue Führerschein-Besitzer eine Frist, die einem strengen Reglement unterliegt und bei einem Verstoß der Straßenverkehrsordnung kann es zu unangenehmen Folgen kommen. Denn: Wer mehr als 20 km/h überschreitet, der muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Regel wird nach dem zweiten Verstoß eine Nachschulung angeordnet.

Selbst kleine Sünden werden festgehalten

Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr geschehen die meisten Unfälle, die hauptsächlich durch überhöhte Geschwindigkeiten zustande kommen. Um die Unfallzahlen zu senken, haben die Gesetzgeber den Führerschein auf Probe eingeführt. Wer sich geringe Überschreitungen leistet muss mit einer Verwarnung rechnen.

Zwei leichte Verstöße (B-Verstoß) und ein schwerer Verstoß (A-Verstoß) haben zur Folge, dass sich der Führerscheinneuling zu einem Aufbauseminar anmelden muss. Zudem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. A-Verstöße kommen beispielsweise bei Nötigung, Unfallflucht, Rechtsfahrgebotverstösse, überhöhte Geschwindigkeit, falsches Abbiegen oder Überholen, zu geringer Sicherheitsabstand, Fehlverhalten bei Schulbussen zur Geltung. Viele Fahranfänger sind sich auch nicht bewusst, dass unerlaubte Beleuchtungen auch Konsequenzen nach sich ziehen. Wer nur eine Verwarnung bekommt, der hat Glück gehabt und sollte in Zukunft besser aufpassen. Bei einem Bussgeldbescheid wird es schon kritisch und bei der dritten Auffälligkeit muss der Führerscheinneuling den Führerschein erstmal wieder für sechs Monate abgeben.

Verlängerung oder Verkürzung der Probezeit

Die Probezeit kann der Führerscheinneuling auf ein Jahr verkürzen, indem er sich an dem „Fortbildungsseminar für Fahranfänger“ einschreibt. Nach diesem Jahr gelten für den Führerscheinneuling die selben Regeln, wie für einen professionellen Autofahrer. Kommt es aber innerhalb des Jahres zu zwei Verkehrsverstößen mit einem Bußgeld über 40 Euro und einem Punkt in Flensburg, verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre.

Aufbauseminar

Zudem hat der Schüler die Pflicht am Aufbauseminar teilzunehmen, dieses setzt sich aus insgesamt 4 Stunden mit jeweils 135 Minuten zusammen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet dann eine Fahrprobe von mindestens einer halben Stunde statt, wobei diese keinen Prüfungscharakter hat. Der Kurs selber wird in Gruppen abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch ihr Fahrverhalten analysieren und lernen, wie sie zukünftig Unfallrisiken vermeiden können. Die Kosten fangen mit 250 Euro an und enden bei 400 Euro. Es ist empfehlenswert, sich hierfür rechtzeitig anzumelden, da diese Seminare nicht laufend angeboten werden. Eine Überschreitung der Frist wird als Weigerung angesehen und hat zur Folge, dass der Führerschein nachher weg ist.

Verkehrspsychologische Beratung

Erfolgen danach wieder Verstöße (egal welcher Art) so empfiehlt die Behörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (Lesen Sie hierzu mehr), die ein absolutes Muß ist. Macht der Schüler freiwillig mit, bekommt er Rabatt.


In dem Videoclip „Führerschein-Neuling? – Das gilt in der Probezeit“, vom ADAC, erhalten Fahranfänger noch weitere Informationen, über die Besonderheiten während der Probezeit.