Fahrlehrerschein

Fahrlehrer und Fahrlehrerschein

In Deutschland darf nur als Fahrlehrer arbeiten, wer die amtlichen Anerkennung, also eine gültige Fahrlehrerlaubnis beziehungsweise einen gültigen Fahrlehrerschein besitzt. Der für Fahrlehrer nötige Fahrlehrerschein wird hierzulande auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (Abkürzung: FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt.

Das Fahrlehrergesetz setzt den rechtlichen Rahmen für die qualifizierte Ausbildung der Fahrlehrer in Deutschland. Dort finden sich auch genauere Regelungen für die Ausbildung der Fahrlehrer in Theorie und Praxis. Der Fahrlehrerschein wird allerdings nur erteilt, wenn der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Durch den Fahrlehrerschein erhält der Besitzer den Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer in Deutschland. Diese Fahrlehrerlaubnis ist innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen. Ziel der Fahrlehrerausbildung ist, den Fahrlehrern das Können zu vermitteln, damit sie ihren Fahrschülern Wissen, Einsichten und Fertigkeiten beibringen, damit sie schließlich ein verkehrsgerechtes Verhalten zum Schutz des Individiuums und der Gesellschaft an den Tag legen.

Fahrlehrer sind in Deutschland in der Regel entweder selbstständig und gleichzeitig Inhaber einer Fahrschule oder als Angestellte an einer privaten Fahrschule oder Behördenfahrschule tätig. Der größte Interessensverband der die Meinungen der Fahrlehrer öffentlich vertritt, ist in Deutschland die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Fachkundeprüfung

Im schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung für Fahrlehreranwärter muss der Prüfling Aufgaben aus den einschlägigen Wissensgebieten, die für Fahrlehrer von Bedeutung sind, in Aufsatzform bearbeiten. Die Prüfzeit des schriftlichen Teils der Fachkundeprüfung für Fahrlehreranwärter beträgt fünf Stunden für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE beziehungsweise zweieinhalb Stunden für andere Fahrlehrerlaubnisklassen. Im mündlichen Teil der

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Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule

Haben die Fahrlehrer den befristeten Fahrlehrerschein erhalten und das Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule hinter sich gebracht, werden ihnen die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht abgenommen. Bei den Lehrproben muss der Fahrlehreranwärter im Beisein von in der Regel zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zeigen, dass er fähig ist, Fahrschülern jeweils ungefähr

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Fahrlehrerausbildung

Schon mit einer frühen Verordnung, betreffend der qualifizierten Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar des Jahres 1910, wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung der Fahrschüler vorgeschrieben. Es konnte allerdings noch jedermann eine Fahrausbildung durchführen, wenn er ausreichende Kenntnisse vom Fahren hatte. Mit der nachfolgenden Verordnung vom 1. März des

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Erstausbildung eines Fahrlehrers

Bei der Erstausbildung eines Fahrlehrers, für den Erhalt eines Fahrlehrerscheins der Fahrlehrerlaubnisklasse BE, erfolgt nach dem Besuch der Fahrlehrerausbildungsstätte noch ein Praktikum an einer zugelassenen Ausbildungsfahrschule. In dieser Ausbildungsfahrschule soll der Fahrlehreranwärter in erster Linie, unter Anleitung eines erfahrenen Ausbildungsfahrlehrers, umfangreiche praktische Kenntnisse in der Unterrichtung und praktischen Ausbildung von

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Ausbildungsfelder für Fahrlehrer

Die Fachausbildung zum professionellen Fahrlehrer gliedert sich hauptsächlich in drei Abschnitte. Am Anfang steht für den Fahrlehreranwärter eine Ausbildung an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Darauf folgt ein anschließendes Praktikum an einer geeigneten Ausbildungsfahrschule, wenn der Fahrlehrerschein für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE erworben werden soll. Am Schluss der Ausbildung für die Fahrlehrer steht

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Fahrlehrerschein für verschiedene Klassen

Der Fahrlehrerschein ist ähnlich wie der Führerschein in verschiedene Klassen eingeteilt, wobei die erste Fahrlehrerlaubnis, die ein Fahrlehreranwärter erwerben kann, die Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist. Die Klasse BE beschreibt Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger. Auf dem Fahrlehrerschein für die Klasse BE aufbauend können vom Fahrlehrer

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