Geschichte der Führerscheinprüfung in Österreich

11
Mai

Führerscheinprüfung in Österreich

Die erste Führerscheinprüfung Österreichs wurde in Wien am 14. August des Jahres 1906 abgelegt und sie galt ausschließlich für das Kraftfahrzeug, mit dem der Führerscheinanwärter zur Prüfung antrat. Interessanterweise war in der damals geltenden Automobilpolizeiverordnung nicht geregelt, wie sich die zukünftigen Fahrzeughalter die verlangten Fertigkeiten und Kenntnisse für das Fahren mit Automobilen aneignen sollten. Trotzdem enthält die Automobilpolizeiverordnung bereits alle wesentlichen Eckpunkte, die für einen sicheren Straßenverkehr auch in der heutigen Zeit noch gültig sind.

1910 – die Automobilverordnung

Am 28. April des Jahres 1910 wurde die erste Automobilverordnung aus dem Jahr 1905 durch polizeiliche Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, wie Automobilen, Motorzügen und Motorrädern, ersetzt.
Die Bestimmungen enthielten detaillierte Regelungen zur Konstruktion, Ausrüstung, Prüfung und Genehmigung der Kraftfahrzeuge der damaligen Zeit sowie Vorschriften für die Führung der Automobile.
Außerdem wurden in den Bestimmungen erweiterte Sicherheitsvorschriften für den Fahrzeugverkehr im Inland und im Ausland wiedergegeben.
In dieser Verordnung taucht zum ersten mal, von offizieller Seite her, der Begriff Führerschein auf.
Der Führerschein stand schon zu diesem Zeitpunkt für die behördliche Bewilligung zur selbständigen Führung eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs.

Zur Führung von Kraftfahrzeugen ungeeignet

Des Weiteren wurden im Verkehrsrecht die Möglichkeiten, jemandem die Erteilung des Führerscheins zu verweigern, ausgeweitet. Verschiedene Faktoren konnten den Verdacht nahe legen, dass der Bewerber zur Führung von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, wie etwa durch körperliche Mängel, Neigung zur Trunksucht oder schwere Delikte gegen die körperliche Sicherheit und die Sicherheit des Eigentums.
In diesen Fällen wurde die Fahrerlaubnis nicht erteilt.