Theoretische Führerscheinausbildung in Österreich

06
Mai

Theoretische Führerscheinausbildung für Fahrschüler in Österreich

Grundsätzlich gilt für die Führerscheinausbildung in Österreich, dass bei der ersten Fahrprüfung vom Fahrschüler eine theoretische Führerscheinausbildung nachzuweisen ist. Die Ausbildung muss dabei mindestens 26 Lektionen zu 50 Minuten Theorieunterricht im Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen umfassen. Dazu kommt des Weiteren noch ein spezifischer Teil je angestrebter Führerscheinklasse, der vor dem Antritt zur jeweiligen Fahrprüfung für eine bestimmte Führerscheinklasse vom Fahrschüler nachgewiesen werden muss.

Mindestausbildungsdauer der Führerscheinausbildung

Die Mindestausbildungsdauer beträgt in Österreich bei der Führerscheinklasse A acht Lektionen und bei der Führerscheinklasse B sechs Lektionen. Die Führerscheinklassen B und E erfordern jeweils vier Lektionen in der theoretischen Führerscheinausbildung und die Klasse C1 acht Lektionen. Bei der Führerscheinklasse C sind 10 Lektionen die geforderte Mindestausbildungsdauer und bei der Klasse C (Ausdehnung von C1) vier Lektionen. Für eine Fahrprüfung für eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen CE, C1E, D und E muss der Fahrschüler sechs Lektionen im theoretischen Unterricht vorweisen können.
Für die Klasse D (Ausdehnung von B) werden in Österreich mindestens zwölf Lektionen verlangt, wenn ein Führerscheinanwärter eine Prüfung in dieser Klasse ablegen will. Die Mindestausbildungsdauer für eine Fahrprüfung der Führerscheinklasse D (Ausdehnung von C) umfasst vier Lektionen, die die Prüflinge nachweisen können müssen. Um eine Fahrerlaubnis der Klasse F zu erhalten muss ein Fahrschüler eine theoretische Führerscheinausbildung über acht Lektionen genossen haben.