FAQ zum Führerschein ab 17 für Jugendliche

19
Aug
1) Warum sollte ich als 17 jähriger begleitendes Fahren absolvieren?

Die Ausbildung in einer Fahrschule ist der erste Schritt eines Jugendlichen, um sicher fahren zu lernen, da viele Fahranfänger kurz nach Ablegen der Führerscheinprüfung schnell verunglücken. Das Begleitende Fahren ermöglicht dem Jugendlichen mit der Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen, das Fahren trotz bestandener Prüfung weiter zu üben. Die Praxis zeigt, dass die Jugendlichen so mehr Kilometer zurücklegen als jetzt in der Fahrschule und die Wissenschaft, dass das Unfallrisiko beim selbständigen Fahren deutlich niedriger ist als ohne vorheriges Begleitetes Fahren.

2) Wo kann man sich zur Fahrausbildung anmelden und wer bildet mich dann aus?

In jeder zugelassenen Fahrschule können sich Jugendliche anmelden, wo auch die Ausbildung absolviert wird.

3) Ab wann kann man mit der Fahrausbildung anfangen und welche besonderen Vorschriften gibt es?

Mit 16 1/2 Jahren darf man mit der Fahrausbildung anfangen und es gibt keine besonderen Vorschriften.

4) Muss man die Fahrschule darüber informieren, dass man sich für begleitendes Fahren angemeldet hat und wo kann man den Antrag hierfür stellen?

Zur Teilnahme sollte man einen entsprechenden Antrag ausfüllen, wobei die Fahrschulen die notwendigen Formulare häufig vorrätig haben und Hinweise zur richtigen Antragsstellung geben. Bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes können die Anträge gestellt werden. Natürlich müssen die Eltern mit dem Begleitenden Fahren einverstanden sein und auch die Begleiter, die auf der Prüfungsbescheinigung erwähnt werden sollten.

5) Wie viele Begleiter kann man benennen?

Es gibt keine Begrenzung für die Zahl der Begleiter, wobei meistens zwei Begleitpersonen benannt werden. Je mehr Begleiter auf der Prüfungsbescheinigung stehen, desto mehr Gelegenheiten bekommen die Jugendlichen das Begleitete Fahren zu üben.

6) Welche weiteren Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Jugendliche benötigen außer dem Antragsformular und den Angaben zu den Begleitpersonen den Personalausweis, ein Passbild, ein Sehtest vom Augenoptiker und eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs, um einen Antrag stellen zu können. Ebenso erforderlich sind Kopien der Personalausweise von Begleitern und Eltern, sowie Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen. Die Antragstellung ist kostenpflichtig – einmal für den Führerscheineintrag, für die Prüfungsbescheinung sowie für die Zusatzkosten pro Begleitperson, um diese im Verkehrszentralregister zu überprüfen.

7) Entstehen durch Begleitendes Fahren zusätzliche Kosten?

Ja für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinung fallen für den jungen Fahrer und für jede Begleitperson geringfügige zusätzliche Kosten an, ganz im Vergleich zum Führerscheinerwerb ab 18 Jahren, wobei die Kostenhöhe unterschiedlich ist und nicht genau bestimmt werden kann.

8) Darf man beim Begleitenden Fahren auch den Motorradführerschein A machen?

Nein das darf man nicht, da die Fahrausbildung zum Motorradführerschein der Klasse A2 erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden kann. Alternativ kann man aber den Führerschein der Klasse A1 mit bis zu 125 ccm Hubraum mit 15 1/2 Jahren absolvieren, dann darf man mit 16 Jahren so ein Gefährt fahren.

9) Ab wann darf man die theoretische und praktische Prüfung für das Begleitende Fahren ablegen und gibt es besondere Vorschriften?

Die theoretische Prüfung darf man 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen und die praktische einen Monat, wobei es keine besonderen Vorschriften gibt.

10) Bekommt man nach der Prüfung den sogenannten Kartenschein, und von wem bekomme ich die Prüfungsbescheinigung?

17 jährige erhalten eine so genannte “ Prüfungsbescheinigung“ auf der die Begleitpersonen stehen und die Prüfungsbescheinigung bekommt man bei der Führerscheinstelle in der Gemeinde, wenn man eine entsprechende Bestätigung vom Prüfer einreicht.

11) Bekommt die Prüfungsbescheinigung ein Foto von mir?

Die Prüfungsbescheinigung enthält kein Foto, deshalb sollte man als Fahranfänger beim Autofahren immer einen gültigen Personalausweis dabei haben.

12) Was muss ich tun um den Kartenführerschein zu bekommen und erhalte ich diesen zu meinem 18. Geburtstag?

Man braucht den Kartenführerschein nicht extra beantragen, da dies die Führerscheinstelle automatisch etwa einen Monat vor dem 18. Geburtstag des Fahranfängers macht. Dieser ist dann auch verpflichtet, den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle selber abzuholen und die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorzulegen.

13) Was geschieht, wenn ich den Kartenführerschein an meinem 18. Geburtstag nicht gleich abhole?

Bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ist die Prüfungsbescheinigung aus dem Begleiteten Fahren gültig, ab dann entfällt die Auflage, nur in Begleitung zu fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist danach abgelaufen, deshalb sollte man nicht zögern und umgehend den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen, denn wer ohne Kartenführerschein Auto fährt, handelt fährlässig und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

14) Wann fängt die Probezeit beim begleitenden Fahren an, wie lange dauert diese und welche Folgen kann es haben, dass die Probezeit mit der Prüfungsbescheinigung beginnt?

Die Probezeit fängt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis an und die Probezeit dauert zwei Jahre. Die Folgen sind unter anderem, dass bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in der Zeit des Begleitenden Fahrens die gleichen Maßnahmen ergriffen werden, wie bei den anderen Führerscheinbesitzern, die ihre Fahrerlaubnis erstmal auf Probe haben.

15) Was hat es mit der Begleitauflage auf sich und wer ist dafür verantwortlich?

Damit meint man, dass 17-Jährige nur in Begleitung eines Erwachsenen mit dem Auto fahren dürfen, wobei der Begleiter auf der Prüfungsbescheinung eingetragen sein sollte und mindestens 30 Jahre alt ist. Dieser sollte mehr als fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister und drei Punkte im Verkehrszentralregister haben, wobei für die Begleitperson die 0,5 Promille Grenze und das Drogenverbot gilt. Für die Einhaltung der Begleitauflage ist der Führerscheinbesitzer selbst verantwortlich.

16) Wie lange muss ich mit Begleiter fahren?

Man muss solange mit dem Begleiter fahren bis man das 18. Lebensjahr erreicht hat.

17) Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleitenden Fahren eingeschlossen und welche darf man ohne Begleitung fahren?

Die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren beinhaltet die Klassen AM und L, da das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren erreicht ist. Es sollten allerdings die Prüfungsbescheinigung und ein Ausweis mitgeführt werden.

18) Darf man auch ins Ausland mit dem Begleiter fahren?

Bisher war die Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschlands gültig, unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen dürfen Teilnehmer des Begleitenden Fahrens auch in Österreich Auto fahren. Bevor man dies jedoch macht, sollte man vorher unbedingt mit der Haftpflichtversicherung gesprochen haben.

19) Kann die Fahrerlaubnis widerrufen und die Prüfungsbescheinigung eingezogen werden und was passiert wenn ein 17 jähriger Fahrerlaubnisinhaber ohne Begleiter fährt?

Das kann passieren, besonders dann, wenn man gegen Auflagen des Begleitenden Fahrens verstößt. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung ist das Fahren ohne Begleiter, woraufhin die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers widerrufen wird. Es wird in der Probezeit nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert. Der Fahranfänger muss ausserdem – wenn dies während der Probezeit passiert – an einem Aufbauseminar teilnehmen.

20) Wann darf die Fahrerlaubnis nach einem Widerruf erneuert werden und welche Konsequenzen hat der Widerruf für die eingeschlossenen Klassen AM und L?

Eine neue Fahrgenehmigung darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden, wobei man an dem Aufbauseminar teilgenommen haben sollte. Der Widerruf hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis der eingeschlossenen Klassen AM und L ungültig ist, was aber für das Mofa oder die Führerscheinklassen A1 oder T, die bereits vor der Pkw-Fahrausbildung absolviert wurden, nicht gilt.


Weitere Fragen zu diesem Thema werden in diesem Beitrag, vom ADAC, „Führerschein mit 17 – Das müsst ihr wissen“ beantwortet.