Traktorführerschein

23
Dez

Bereits im Alter von 16 Jahren können Jugendliche den Traktorführerschein machen, über Ausnahmen und Voraussetzungen für den Führerschein wird in diesem Artikel informiert:

Traktor ohne Führerschein fahren?

Im Normalfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren, es gibt wenige Ausnahmen, wo es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren. Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der Fahrer gar keinen Führerschein hat und über keine Ausbildung verfügt, hierfür ist jedoch eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig. Traktoren gehören laut Verkehrsrecht zu den wenigen Fahrzeugtypen, die auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen – jedenfalls wenn man aufgrund der Bauart nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit fahren kann. Fällt ein Traktor in diese Kategorie, darf er also ohne Führerschein gefahren werden, der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 6 km/h, doch die wenigsten Traktoren verfügen über diese Höchstgeschwindigkeit. Es ist laut aktuellen Gerichtsentscheidungen nicht mehr zulässig, einen Traktor so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann. Generell kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne Führerschein nicht gefahren werden darf.

Erlaubte Fahrzeugklassen

Man braucht eine Fahrerlaubnis aus der Fahrerlaubnisklasse T, in der Ausbildung lernt man die notwendigen Regeln zur Straßenbenutzung und man ist in der Lage, den Traktor auch auf großen Straßen und in gefährlichen Situationen zu steuern. Auf Privatgrundstücken gibt es kaum Gefahren, das sieht auf öffentlichen Straßen schon wieder ganz anders aus, hier kann eine Geschwindigkeit von 6 km/h schon böse Folgen haben. Wer also regelmäßig einen handelsüblichen Traktor fahren will, muss den Führerschein T machen. Mit einiem Traktorenführerschein kann man folgende Fahrzeugtypen fahren: Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen ( diese dürfen keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen), zudem müssen die Traktoren für Land- und Forstwirtschaft so konstruiert sein, dass diese nur zu diesem Zweck für die Land- und Forstwirtschaft gebraucht werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, die die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen, diese Einschränkung entfällt erst mit dem 18. Geburtstag.

Sondergenehmigung für den Traktorführerschein mit 15

Die Frage, ob man den Traktorführerschein auch mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist, allerdings wird diese kaum erteilt. Wenn die Eltern eines Führerscheinfrischlings einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Dieser wird jedoch nur in Ausnahmen bewillligt. Es ist aber möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird, die der Antragssteller selbst bezahlen muss. Man kann zumindest mit der Ausbildung vor dem Erreichen des Mindestalters anfangen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf man dann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag machen.

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse T

Der Antragsteller muss ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, um einen Traktorführerschein zu erwerben, sofern er nicht aufgrund einer Sondergenehmigung schon mit 15 die Erlaubnis für die Anmeldung in der Fahrschule erhalten hat. Weitere Voraussetzungen brauchen nicht erfüllt werden, so ist der Vorbesitz eines anderen Führerscheins gar nicht notwendig. Die Fahrschule verlangt möglicherweise einen Sehtest. Ein Führerschein der Klasse T ist unbefristet gültig und muss nie erneuert werden. Der Füherschein AM und L ist bei dem Traktorenführerschein der Klasse T mit eingeschlossen.

Kosten für T-Führerschein variieren

Die Kosten für die Fahrschule variieren, zudem hängen die Kosten für den T-Führerschein auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab, deshalb kann nur eine Fahrschule im Vorfeld eine angemessene Prognose erstellen. Vorgeschrieben für den Führerschein der Klasse T sind 24 Theoriestunden, woran sich 12 Stunden anschließen. Wer einen Führerschein bereits besitzt, der benötigt für die Grundlagen weniger Zeit. Die praktischen Fahrstunden kommen zum theoretischen Teil – deren Anzahl ist abhängig von den Fortschritten des Auszubildenden. Die Gebühr für die Prüfung kommt schließlich auch noch zu den Kosten für die einzelnen Stunden hinzu . Eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ist für den Erwerb des Traktor-Führerscheins notwendig, die Kosten liegen insgesamt bei 1000 Euro.