Führerschein umschreiben

16
März

ausländische Führerscheine umschreiben

Wer nach Deutschland zieht und bereits im Ausland eine Fahrerlaubnis erworben hat, stellt sich schnell die Frage: Wann und wie muss der ausländische Führerschein umgeschrieben werden? Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen, Verfahren, Unterschiede zwischen Herkunftsstaaten, Kosten und häufige Stolperfallen – damit Sie als Betroffener strukturiert vorgehen können.


1. Überblick – Warum überhaupt umschreiben?

Mit der Niederlassung (oder dem ordentlichen Wohnsitz) in Deutschland beginnt eine Frist, nach deren Ablauf ein nicht umgeschriebener ausländischer Führerschein nicht mehr zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt. Die Regelungen variieren je nach Herkunftsland stark. In Deutschland unterscheidet man grundlegend drei Gruppen:

  • Führerscheine aus EU-/EWR-Staaten
  • Führerscheine aus sogenannten Listenstaaten (Anlage 11 der Fahrerlaubnis‑Verordnung – FeV)
  • Führerscheine aus Drittstaaten, die nicht in der Anlage 11 aufgeführt sind

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, ob Prüfungen nötig sind, wieviel Praxis nachzuweisen ist und welche Fristen gelten.


2. Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen, gilt folgendes:

  • Grundsätzlich müssen Sie Ihren Führerschein nicht zwingend umschreiben, sofern Sie eine gültige EU(EWR)-Fahrerlaubnis besitzen und diese im Umfang Ihrer Fahrerlaubnisklassen in Deutschland anerkannt ist. ADAC+3ADAC+3Kreis Offenbach+3
  • Der entscheidende Vorteil: Sie dürfen mit Ihrer EU/EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen – solange die Berechtigung gültig ist und die Fahrerlaubnisklassen dieselben sind. ADAC+1
  • Eine Umschreibung kann freiwillig sinnvoll sein – etwa zur Vereinheitlichung oder wenn Klassen über die im Ausland erworbene hinausgehen.
  • Achtung: Bei Klassen, die in Deutschland befristet sind (z. B. Lkw/Bus Fahrerlaubnisklassen C oder D), kann eine deutsche Geltungsdauer greifen – auch wenn im ausländischen Führerschein längere Gültigkeit eingetragen ist. Kreis Offenbach+1
  • Wichtiger Hinweis: Wenn der Führerschein unter Umständen erworben wurde, während bereits der deutsche Wohnsitz bestand oder während einer Sperrfrist – kann die Anerkennung verweigert werden. ADAC

Diese Regelungen bieten EU-/EWR-Führerscheininhabern eine hohe Flexibilität. Dennoch ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu informieren.


3. Führerscheine aus Listenstaaten („Anlage 11 Staaten“)

Als sogenannten Listenstaaten gelten Länder, mit denen Deutschland Anerkennungs- oder Umtauschregelungen getroffen hat. Bei diesen Führerscheinen gilt:

  • Eine Umschreibung ist erforderlich, aber nicht zwingend mit vollständiger Prüfungspflicht. Je nach Staat sind z. B. nur die theoretische oder die praktische Prüfung erforderlich – oder gar keine Prüfung. kreis-viersen.de+2DAHAG Rechtsservices+2
  • Welche Staaten genau dazu gehören, ist in Anlage 11 der FeV geregelt. ADAC+1
  • Wichtig: Der Antragsteller muss einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso darf der ausländische Führerschein nicht während eines Aufenthalts in Deutschland (mit Wohnsitz) erworben worden sein – andernfalls kann die Anerkennung entfallen.
  • Die Fahrstundenpflicht entfällt in der Regel – dennoch kann eine kurze Praxisprüfung verlangt werden.
  • Gebühren variieren je nach Bundesland; viele Behörden nennen rund 35 bis 60 Euro als Verwaltungsbetrag. kreis-viersen.de+1

Für die Antragstellung empfiehlt es sich, frühzeitig die zuständige Führerscheinstelle zu kontaktieren und die konkreten Anforderungen für das jeweilige Herkunftsland zu klären.


4. Führerscheine aus Drittstaaten (ohne Anerkennungsabkommen)

Bei Führerscheinen aus Staaten, die nicht zur EU/EWR gehören und nicht in Anlage 11 der FeV gelistet sind, gelten deutlich strengere Regeln:

  • Ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland dürfen Sie maximal 6 Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis fahren – danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. ADAC+2Landkreis München+2
  • Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis setzt in der Regel sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung voraus. ADAC+2Nürnberg+2
  • Eine freiwillige Umschreibung ist theoretisch auch früher möglich, aber der Prüfungsaufwand bleibt bestehen.
  • Zusätzlich müssen Sie sämtliche Unterlagen zur Antragstellung einreichen: originaler Führerschein, ggf. Übersetzung, biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis. Bodenseekreis+1
  • Die Kosten können deutlich steigen, wenn Sie die Prüfungen und Praxisstunden absolvieren müssen. My Blog

Diese Gruppe stellt also den größten Aufwand dar – dennoch ist die Umschreibung notwendig, wenn langfristig in Deutschland gefahren werden soll.


5. Behördlicher Prozess: Wo und wie beantragen?

Zuständige Stelle

Die Umschreibung wird bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (oft Teil des Straßenverkehrsamts oder des Bürger-/Verwaltungsamts) beantragt. Beispielsweise informiert der Landkreis Viersen über Terminreservierung, Gebühren und Dokumente. kreis-viersen.de

Schritte im Überblick

  • Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen (Personalausweis/Reisepass, aktuelles biometrisches Passfoto, ausländischer Führerschein im Original, ggf. Übersetzung)
  • Bei Drittstaaten: Einreichung von Sehtest- und Erste-Hilfe-Nachweisen
  • Feststellung der Fahrerlaubnisklassen und ggf. Prüfungsanforderungen
  • Ausstellung eines deutschen Führerscheins (oft Scheckkartenausführung)
  • Rückgabe oder Einziehung des alten ausländischen Führerscheins – die Behörde kann diesen in Verwahrung nehmen. ADAC

Bearbeitungszeit & Gebühren

  • Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2–3 Wochen, kann jedoch je nach Behörde variieren.
  • Gebühren bewegen sich typischerweise im Bereich von 20–60 Euro für die reine Umschreibung ohne Prüfung, können aber bei Komplettprüfungen höher ausfallen. kreis-viersen.de+1
  • Optional: Manche Behörden bieten eine schnellere Ausstellung gegen Aufpreis („Eil-Bearbeitung“) an – aber nicht flächendeckend.

Entscheidende Hinweise

  • Wichtig ist: Der Antrag sollte persönlich gestellt und unterschrieben werden – oft ist eine Vorsprache notwendig.
  • Der Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland ist zentral – häufig wird als Faustregel eine Aufenthaltsdauer von mindestens 185 Tagen im Inland angesetzt. Bodenseekreis+1
  • Vor Antragstellung sollte geklärt sein, ob ggf. eine Probezeit von zwei Jahren für die deutsche Fahrerlaubnis beginnt – das hängt vom Alter bei Erst­erwerb und weiteren Kriterien ab.

6. Kostenüberblick und Prüfpraxis

Kostenbestandteile

  • Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr: typischerweise ~30–60 Euro.
  • Biometrisches Passfoto: ~10–20 Euro
  • Sehtest: ~6–10 Euro (je nach Region)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (falls nötig): ~20–60 Euro
  • Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins: variable Kosten, z. B. bei Drittstaaten. My Blog
  • Theorie- und Praxisprüfung (bei Drittstaaten): Kosten können mehrere hundert Euro betragen.
  • Praktische Übungsfahrstunden (wenn nötig): individuell; bei vielen Drittstaaten sind zwar keine Pflichtstunden vorgeschrieben, aber eine freiwillige Vorbereitung wird dringend empfohlen.

Prüfungspflicht

  • EU/EWR: keine oder nur geringe Prüfungspflicht
  • Listenstaaten: oft keine Prüfung, gelegentlich eine kleine Praxisprüfung
  • Drittstaaten: in der Regel mehrere Prüfungen, 🙁 Theorie + Praxis

Spartipps

  • Frühzeitig Unterlagen einreichen und Termin sichern
  • Bei Drittstaaten: Übungsstunden freiwillig nehmen – das erhöht die Erfolgschance und spart Kosten für Wiederholungen
  • Gebühren- und Prüfungsdetails bei der zuständigen Behörde erfragen

7. Häufige Fehler und Probleme – und wie man sie vermeidet

Damit der Antrag reibungslos verläuft, empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Häufige Stolperfallen:

  • Fristüberschreitung: Wer länger als sechs Monate mit einem Drittstaat-Führerschein in Deutschland fährt, ohne umzuschreiben, riskiert das Fahren ohne Fahrerlaubnis. ADAC
  • Falscher Wohnsitznachweis: Wenn der „ordentliche Wohnsitz“ nicht eindeutig in Deutschland begründet wurde, kann die Fahrerlaubnis im Ausland nicht umgeschrieben werden.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Übersetzung, fehlender Sehtest oder Erste-Hilfe-Nachweis führen zu Verzögerungen.
  • Führerschein im Ausland unter zweifelhaften Bedingungen erworben: z. B. wenn der Bewerber bereits in Deutschland lebte oder unter Umgehung deutscher Vorschriften den Führerschein im Ausland gemacht hat – dann kann die Anerkennung verweigert werden. ADAC+1
  • Unkenntnis über Prüfungsanforderungen: Manche Antragsteller unterschätzen die Prüfungs- oder Übungsanforderung bei Drittstaaten – und scheitern dann.
  • Unzureichende Prüfungsvorbereitung: Besonders bei praktischen Prüfungen ist eine gewissenhafte Vorbereitung sinnvoll – eine Wiederholung kostet Zeit und Geld.

8. Besondere Fälle und Ausnahmen

Ausnahme bei vorübergehendem Aufenthalt

Wenn Sie nur temporär in Deutschland leben (z. B. Austauschstudent, begrenzter Aufenthalt unter 12 Monaten) können Sonderregelungen gelten – etwa Verlängerung der sechs-Monats-Frist. Der Landkreis München etwa weist auf die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung hin. Landkreis München

Flüchtlinge und Schutzbedürftige

Für Flüchtlinge und Personen mit Schutzstatus gelten teils eigene Regelungen. So werden etwa Führerscheine aus der Ukraine für die Dauer des Schutzstatus anerkannt – eine Umschreibung kann später notwendig werden. ADAC

Probezeit nach Umschreibung

Auch bei Umschreibung kann eine Probezeit von zwei Jahren eingeführt werden, analog zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – insbesondere, wenn die bisherige Fahrerlaubnis im Ausland unter anderen Bedingungen erworben wurde. Informieren Sie sich bei Ihrer Behörde.


9. Checkliste zum Umschreiben – Ihre Schritte

  1. Prüfung: Welcher Herkunftsgruppe gehört Ihr Führerschein an (EU/EWR, Listenstaat, Drittstaat)?
  2. Wohnsitznachweis: Meldebescheinigung oder Nachweis über ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.
  3. Unterlagen sammeln:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Original des ausländischen Führerscheins
    • Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
    • Übersetzung des Führerscheins (bei Drittstaat etc.)
    • Sehtestbescheinigung (falls nötig)
    • Erste-Hilfe-Kursnachweis (falls nötig)
  4. Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren.
  5. Antrag einreichen und Gebühren bezahlen.
  6. Prüfen, ob Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich sind. Vorbereitung ggf. über Fahrschule.
  7. Nach Erhalt: Alten Führerschein abgeben bzw. der Behörde übergeben lassen.
  8. Prüfen: Wurde Probezeit vereinbart? Welche Bedingungen gelten?
  9. Dokumente sicher aufbewahren – insbesondere wenn Klassen oder Beschränkungen übernommen wurden.

10. Umschreibung eines ausländischen Führerscheins nach Deutschland

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins nach Deutschland ist ein wichtiger Schritt bei Wohnsitz-Verlagerung oder dauerhaftem Aufenthalt. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich die Anforderungen erheblich – von reiner Verwaltungsumschreibung bis hin zu theoretischer und praktischer Prüfung.

Entscheidend sind:

  • der Wohnsitznachweis in Deutschland
  • die korrekte Zuordnung des Herkunftslandes zur richtigen Gruppe
  • die vollständige Vorbereitung der Unterlagen
  • und eine realistische Einschätzung, ob Prüfungen nötig sind

Wer früh den Prozess startet und sich gut informiert, vermeidet unnötige Kosten, Verzögerungen oder rechtliche Probleme im Straßenverkehr.


Weiterführende Links und Fundstellen: