Die Pflichtfahrstunden

03
Apr

Um zur Fahrprüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden machen. Generell sind 12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben. In vielen Fahrschulen werden jedoch die Theorie- und Praxisstunden gleichzeitig durchgeführt. Der Fahrschüler muss also nicht den theoretischen Teil beenden, bevor er mit dem praktischen Teil loslegen darf.

Fahrschüler fährt nachts in der Fahrstunde

Fahrschüler Ausbildungsordnung

Gemäß der Ausbildungsordnung werden 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandelt. Die Pflichtstunden betragen ingesamt zudem 12 Stunden, wobei es sich bei diesen um Sonderfahrten handelt. Diese beinhalten unter anderem 5 Stunden im Überland, 4 Stunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Reichen 12 Fahrstunden?

Wenn diese 12 Pflichtstunden nicht ausreichen, um den Schüler zur Prüfung anzumelden, kann der Fahrlehrer zusätzliche Stunden beantragen. Das hängt natürlich von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers ab. Die Schüler sollten jedoch nicht den Fahrlehrer unter Druck setzen, nur weil sie schnell die Pflichtstunden hinter sich bringen wollen. Auch die Schüler sollten sich selber keinen Druck machen, da dies meistens nur in die Hose geht.

Sicherheit wichtiger als Kosten

Da die praktischen Fahrstunden für den Fahrlehrer sehr aufwendig sind (Benzin, Bereitstellung des Fahrschulwagens) zählt der vorsichtige Umgang mit dem Fahrzeug und die Sicherheit im Straßenverkehr mehr als die Bezahlung. Je mehr jedoch der Fahrschüler Stunden benötigt, desto teurer wird auch der Führerschein werden.