Automobilpolizeiverordnung in Österreich

13
Jun

Verkehrsrecht in Österreich

In Österreich regelte die Automobilpolizeiverordnung verschiedene Aspekte des Verkehrsrechts, zum Beispiel war das selbständige Lenken von Kraftfahrzeugen nur Personen gestattet, die das 17. Lebensjahr vollendet hatten. Die Erlaubnis zum Lenken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (wie Automobilen) war an eine behördliche Fahrlizenz gebunden, welche Personen ab dem 18. Lebensjahr nach Ablegung einer entsprechenden Lenkerprüfung ausgestellt wurden. Diese Lenkerprüfung wurde von der Prüfungskommission der jeweiligen politischen Landesstelle durchgeführt.

Die Prüfung beinhaltete zum Beispiel das Abfragen von Kenntnissen der maschinellen Einrichtungen, welche zur sicheren Führung eines Fahrzeuges erforderlich waren.Des Weiteren musste der jeweilige Fahranfänger eine Probefahrt, seine praktische Fähigkeit zur Führung eines Kraftfahrzeuges unter Beweis stellen. Über die vom Führerscheinanwärter mit Erfolg abgelegte Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt, mit dem bei der politischen Bezirksbehörde eine entsprechende Fahrlizenz beantragt werden konnte.

Identifizierung mit Lichtbild

Diese frühen Führerscheine wurden, zur Identifizierung des Halters, schon mit einem Lichtbild versehen. Die Führerscheine konnten auch wieder entzogen werden, wenn die Verlässlichkeit des Fahrers als Lenker in Frage gestellt und als beeinträchtigt angesehen wurde. Auch darüber enthielt die Automobilpolizeiverordnung von Österreich genaue Regelungen, wie etwa Bestimmungen über die Konstruktion und Ausrüstung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugen. Des Weiteren wurden noch Kennzeichen der Kraftfahrzeuge und Sicherheitsvorschriften für den Straßenverkehr in der Automobilpolizeiverordnung behandelt.