Infos zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

25
Mrz

Richtlinien und Rechtsgrundlagen für Fahrschulen in Deutschland

Rechtsgrundlagen für die Fahrschulen sind in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV) und die Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen, die so genannte Prüfungsrichtlinie)

Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung vom 18. August des Jahres 1998 ist ein Verordnungswerk aus dem Bereich des Verkehrsrechts und ersetzte den bisherigen Teil A (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) der Straßenverkehrszulassungsordnung (Abkürzung: StVZO), frühere Paragraphen eins bis fünfzehn. Mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung ist der Teil A der StVZO aufgehoben worden.

Dieses Gesetz musste im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechts in der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt werden.
Der Zwang bestand insbesondere wegen der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Diese Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften wurde auf EU- Ebene unter dem Vorwand eingeführt, die eigene Verordnung unterstreiche die Bedeutung der Bestimmungen, erhöhe den Grad der Verbindlichkeit und erleichtere die Übersicht.
Im die Fahrerlaubnisverordnung zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die Medizinisch- Psychologische Untersuchung (Abkürzung: MPU) und die Fahrerlaubnisprüfung.
Die früher geltende Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist seit dem Juli des Jahres 2008 in der Fahrerlaubnisverordnung aufgegangen.