Das ändert sich beim Führerschein 2013

19
Jan

2013 ändert sich einiges rund um das Thema Führerschein. Wir wollen Ihnen die Änderungen in diesem Artikel mitteilen:

Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?

Aufgrund der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments wurden einige Änderungen zwecks des Führerscheins bereits am 20. Dezember 2006 beschlossen. Ziel dieser Richtlinie ist der, dass man das Nebenher der unterschiedlichen Führerscheine und der nationalen Regelungen beenden wollte, was ja auch gut ist. Die Richtlinie beeinhaltet unter anderem auch Regelungen, die vor falschen Führerscheinen (Fälschungen) ärztliche Untersuchungen und den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis schützen soll.

Ich besitze bereits einen Führerschein. Gelten diese Regelungen auch für mich?

Die Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, aber auch für Fahrgenehmigungen, die ab dem 19.01.2013 verlängert werden. Ist der alte Führerschein verloren gegangen, so werden diese neuen Führerscheine ebenfalls ausgehändigt. Die Fahrlizenzen vor dem 19.01.2013 bleiben dagegen völlig unberührt. Auf den neuen Papieren wird sicher gestellt, dass die Besitztümer auch nach dem 19.01. erhalten bleiben. Derzeit besteht keine Pflicht den Führerschein umzutauschen. Alte Führerscheinbesitzer müssen allerdings bis Ende 2032 ihren alten Führerschein den Führerscheinrichtlinien entsprechend ändern lassen. Das ist eine rein formelle Angelegenheit beim Amt. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Sie müssen den Führerschein also nicht wieder neu machen. Fahrschüler, die eine Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013 haben, müssen nur das Führerscheindokument erneuern lassen und brauchen keine neue Fahrerlaubnis.

Was hat es mit Befristung der Führerscheine auf sich?

Alle Führerscheindokumente einschließlich der Fahrerlaubnis sind künftig auf 15 Jahre befristet. Ist diese Zeit zu Ende muss amtlich ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung ist deshalb so wichtig, da sich das Lichtbild und auch der Namen ändert. Bus- und LKW-Führerscheine müssen bereits nach 5 Jahren erneuert werden.

Muss ich Gesundheitschecks über mich ergehen lassen?

Bei normalen Personen werden keine ärztlichen Untersuchungen durchgeführt, nur bei Berufsgruppen wie Berufskraftfahrer oder Busfahrer sind solche Untersuchungen erforderlich.

Welche Änderungen treten ab dem 19.01.2013 noch in Kraft?

1)Mopedfahrer dürfen nicht mehr einfach so durch die Gegend fahren, sondern müssen einen Führerschein machen.

2) Führerschein der Klasse A 2 wird eingeführt, die Klasse A (beschränkt) fällt weg, die einem das Fahren von Motorrädern bis zu 34 PS erlaubte. Mit der künftigen Regelung darf man Zweiräder bis zu 48 PS fahren. Das hört sich ja ganz nett an, doch die Sache hat einen Haken: Der prüfungsfreie Aufstieg fällt weg. Nach einer Frist von zwei Jahren erhielt man bei der beschränkten Klasse A die Erlaubnis alle Motorräder fahren zu dürfen, egal wie stark die Motoren waren. Das sieht jetzt anders aus: Nach den 2 Jahren muss man eine praktische Fahrprüfung ablegen- eine theoretische Prüfung wird aber nicht verlangt.

3) Für die Führerscheinklasse A1 gibt es keine Sonderauflagen mehr. Leistung und Gewicht dürfen nicht mehr als 0,1 KW pro kg übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für Jugendliche (16-17 Jahre alt) bis zu 12 cm3 Hubraum und eine Motorleistung ist aufgehoben. Besitzer der Führerscheinklasse 3 und 4 dürfen die Motorräder weiterhin fahren.

4) Trike Fahrer müssen künftig den Motorradführerschein absolvieren, da die Trikes den Motorräder gleich gestellt werden sollen, obwohl sie eigentlich keine Motorräder sind. Bisher durfte jeder Autofahrer Trikes erwerben und fahren. Das ändert sich jetzt: Jeder der Trikes fahren möchte, muss den Motorradschein machen. Die Einschränkung, dass man Trikes ohne Erlaubnis keinen Anhänger mitführen darf, wurde heftig wiedersprochen. Wenn die Anhänger bauartbedingt sind, dann dürfen Trikes sehr wohl einen Anhänger mitführen.

5) Die Regelungen rund um den Anhänger wurden etwas vereinfacht, die immer etwas unsicher und schwierig zu verstehen waren. Ein Autoführerschein der Klasse B mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm darf wie gewohnt bewegt werden. Das Gewicht darf auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen.

Ist der Hänger schwerer reichte der Führerschein der Klasse B auch aus, allerdings durfte das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger nicht mehr als 3500 Kilogramm betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Hier musste man einen Führerschein der Klasse BE machen. Die zweite Hälfte der Vorschrift fällt nun weg: B reicht also auch aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist, das Gesamtgewicht der Kombination Auto-Anhänger von 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Die Klasse BE gilt nun, wenn der Anhänger schwerer ist. Die Klasse B96 ist für Wohnwagenbesitzer wichtig: Das Gesamtgewicht darf zwar über 3,5 Tonnen liegen, jedoch niemals 4,25 Tonnen übersteigen.

Führerscheinklasse D und D1

Bei Omnibussen kommt es künftig auf die Zahl der Personen an und nicht mehr auf die Anzahl der Sitzplätze. Es kommt bei der Fahrerlaubnisklasse D1 auch auf die Länge an, die auf 8 m beschränkt ist.

Weitere Änderungen der Führerscheine M und S für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h und 50 cm3 Hubraum wurden zu einer Klasse zusammengefasst. Bei den LKW-Klassen gibt es auch einige Neuerungen (Lesen Sie hierzu meinen Artikel: LKW Führerschein ab 2013 erst ab 21).