Fahrprobe zum Fähigkeitstest

28
Mrz

Fahrprobe für den Behindertenführerschein

Für Menschen mit Behinderungen ist neben den medizinischen und psychologischen Untersuchungen oft auch eine Fahrprobe vorgeschrieben, die nicht bei einer Fahrschule durchgeführt werden kann, sondern bei einem Sachverständigen mit amtliche Anerkennung absolviert werden muss.

Die Fahrproben sind je nach Behinderung unterschiedlich. Bei dieser Probe geht es neben der Feststellung, ob es überhaupt möglich ist, mit der jeweiligen Behinderung ein Fahrzeug zu führen, auch darum, welche Fahrzeugumrüstungen und Hilfsmittel technischer Art evtl. erforderlich sind.

Die Fahrprobe ist eine Ergänzung der medizinischen und psychologischen Untersuchungen für den Behinderten-Führerschein und je nach Behinderung auch eine Voraussetzung für eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit. Die Fahrprobe kann beispielsweise beim TÜV oder aber auch bei jedem amtlich anerkannten Gutachter, durchgeführt werden.