L17- Ausbildung in Österreich

11
Jan

Vorgezogene Lenkberechtigung in Österreich

In Österreich können Führerscheinanwärter schon mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ihre Fahrausbildung beginnen. Die L17- Ausbildung (Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B) ermöglicht diese frühe Anmeldung bei den Fahrschulen.
Bei der L17- Ausbildung werden allerdings auch einige spezielle Ansprüche an das jeweilige Auto und die Begleitperson gestellt, mit denen die nötigen Ausbildungsfahrten später durchgeführt werden. Der Führerscheinanwärter benötigt ein Kraftfahrzeug der Klasse B und vorne und hinten am Fahrzeug muss ein Schild mit den Aufschriften L17 und Ausbildungsfahrt angebracht sein. Das Schild für die L17- Führerscheinausbildung muss mindestens die Maße von 16 Zentimetern mal 16 Zentimetern aufweisen.

Die Begleitperson, die bei den Ausbildungsfahrten anwesend sein soll, muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein. Die Begleitperson kann beispielsweise ein Familienmitglied sein, welches die Ausbildung des Führerscheinanwärters unentgeltlich durchführt. Sie muss allerdings selbst mindestens sieben Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und drei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B nachweisen können und außerdem darf die Begleitperson in den letzten drei Jahren, vor der jeweiligen Antragstellung, keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.

Die abschließende Fahrprüfung kann dann durch den Fahrschüler, nach Absolvierung der so genannten Perfektionsschulung, frühestens ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden und nach erfolgreicher Fahrprüfung ist im Sinne der Mehrphasenausbildung innerhalb eines Jahres noch ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu meistern, um die Fahrausbildung zu intensivieren.