Führerscheinklassen A, A1, B

31
Jan

Führerscheinklasse für Krafträder

Je nachdem für welche Führerscheinklasse die Fahrerlaubnis erworben werden soll, werden die Führerscheinanwärter in den Fahrschulen auf unterschiedliche Prüfungsaufgaben vorbereitet. Die Führerscheinklassen A und A1 werden für Krafträder benötigt, Klasse B für mehrspurige Kraftfahrzeuge.

Führerscheinklasse A

Bei der Prüfung zur Führerscheinklasse A beträgt die Prüfungszeit 60 Minuten, beinhaltend eine stichprobenartige technische Sicherheitskontrolle und sechs Grundfahraufgaben. Zu den Grundfahraufgaben gehört das Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, das Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung sowie das Ausweichen ohne Abbremsen und nach dem Abbremsen. Wahlweise muss der Prüfling noch einen kurzen oder langen Slalom bewältigen und nach den Grundfahraufgaben das Fahrzeug im Straßenverkehr fahren.

Führerscheinklasse A1

Bei der Fahrerlaubnisprüfung zur Führerscheinklasse A1 beträgt die Prüfungszeit lediglich 45 Minuten.
Sie beinhaltend ebenfalls eine stichprobenartige technische Sicherheitskontrolle und sechs Grundfahraufgaben wie bei der Klasse A. Natürlich muss auch bei dieser Klasse das Fahrzeug im Straßenverkehr vom Fahrschüler beherrscht werden.

Führerscheinklasse B

Bei der Prüfung zur Führerscheinklasse B beträgt die Prüfungszeit ebenfalls 45 Minuten und auch die stichprobenartige technische Sicherheitskontrolle wird durchgeführt. Bei der Klasse B werden allerdings nur zwei Grundfahraufgaben verlangt, wie das Rückwärtsfahren in eine Parkbox sowie das rückwärts Fahren nach rechts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt. Das Einfahren in eine Parklücke, das Umkehren und das Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung können weitere Grundfahraufgaben sein, die vom Fahrschüler bewältigt werden müssen.
Abschließend wird vom Prüfer noch das Fahren des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr beurteilt.

Die genannten Prüfungszeiten sind Mindestzeiten laut Prüfungsrichtlinie zur Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV.), entsprechen allerdings nicht den reinen Fahrzeiten, da zur Prüfungszeit auch diverse administrative Aufgaben gehören (Aushändigung des Führerscheins und ähnliches).