Was sollte man über einen Verkehrsübungsplatz wissen?

12
Nov

Auf einem Verkehrsübungsplatz können Fahranfänger ganz ohne Fahrlehrer lernen, wie man ein Fahrzeug führt und das Gefühl dafür bekommen. Die Voraussetzung, um ein Verkehrsübungsplatz nutzen zu können ist, dass der junge Fahrer von einer Begleitperson mit einem gültigen Führerschein den Platz betritt. In den meisten Fällen ist auch ein verkehrssicheres und versichertes Fahrzeug erforderlich, da auch hier die Straßenverkehrsordnung gilt. Auf den Übungsplätzen sind Kreuzungen, kleine Berge, kleine Abfahrten und Straßenkreuzungen mit rechts vor links ausgestattet und der Fahranfänger kann Anfahren und Schaltvorgänge üben, ohne den Gefahren des richtigen Straßenverkehrs ausgesetzt zu sein.

Wer darf den Verkehrsübungsplatz nutzen?

Viele Leute glauben, dass schon 12 jährige den Platz benutzen dürfen, jedoch ist eine Nutzung in der Regel erst ab ab dem Alter von 17 möglich. Es gibt auch einige Anbieter, die eine Nutzung ab 16 Jahren möglich machen. Dafür muss aber die Begleitperson im Besitz eines gültigen Führerscheins seit mindestens drei Jahren sein. Um ganz sicher zu sein, sollte man den Anbieter des gewünschten Verkehrsübungsplatzes im Vorfeld kontaktieren, um genauere Details zu erfahren.

Was kostet der Verkehrsübungsplatz?

Die Kosten für eine Stunde auf dem Übungsplatz können je nach Betreiber bei 7 Euro anfangen und bei 20 Euro enden. Man sollte sich im Vorfeld besser eine 10er- oder 20er-Karte besorgen oder gleich ein Abo abschließen. Das lohnt sich auf jeden Fall, da die Kosten für 10 Übungsstunden bei etwa 50 Euro liegen. Um sein Fahrzeug richtig in den Griff zu bekommen, reicht in den meisten Fällen eine einzelne Fahrstunde nicht aus. Erstbenutzern wird empfohlen, das Gelände vor dem Üben erst mal selber zu befahren, um sich auch mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Der Übungsplatz eignet sich nicht, um die Rennfahrerqualitäten auszutesten.

Was sollte man auf einem Verkehrsübungsplatz beachten?

Man sollte immer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beachten, beim Überholen, Rückwartsfahren und Wenden vorsichtig sein und den Sicherheitsabstand einhalten. Im verkehrsberuhigtem Bereich sollte man auf Fußgänger Obacht geben und die Anweisungen des Platzwartes befolgen. Verursachte Unfälle und Beschädigungen müssen auf dem Übungsplatz sofort gemeldet werden.

Verboten ist unter anderem zu schnelles Fahren auf der gesamten Strecke, in den Kurven und beim Abbiegen. Ebenso sollte man nicht dauernd mit zu geringem Sicherheitsabstand hinter anderen Übenden her fahren oder gar den Platz verunreinigen.

Regeln an den Besitzer des Übungswagens

Dieser sollte ständig im Wagen sitzen und so wachsam sein, dass er in den Verkehr eingreifen kann. Daher gilt, dass dieser niemals alkoholisiert und bekifft sein sollte, auch wenn er nicht aktiv am Verkehr teilnimmt.

Ohne die Begleitung gibt es auch keinerlei Versicherungsschutz. Der Übende ist in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Autobesitzers abgesichert – das gilt auch für Privatgelände. Bei der Einfahrt wird kontrolliert, ob der Beifahrer einen Versicherungsschutz hat. Vor der Fahrt sollten Sie klären, ob der Wagen auch versichert ist, da es ansonsten sehr teuer werden kann.

Noch einige Tipps, wenn man bereits in der Fahrstunde ist

Mit der Fahrschule werden Sie wohl nur einmal oder gar nicht auf den Verkehrsübungsplatz fahren, deshalb wäre es sinnvoll, neben den normalen Fahrstunden noch zusätzlich zu üben. Also nach den ersten 5 bis 6 Pflichtstunden in der Fahrschule sollten mit den Übungen auf dem Verkehsübungsplatz begonnen werden.

Wir wünschen Ihnen viel Glück für die Prüfung!