Busführerschein

15
Jul

Viele träumen davon den Busführerschein zu machen, diese Arbeit hat Zukunft selbst in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Allerdings muss man hierfür Voraussetzungen mitbringen, einen Führerschein der Klasse B mit einem PKW und man sollte mindestens 21 Jahre alt sein. Man fängt als erstes mit der Klasse D an, mit der man mehr als 8 Fahrgäste transportieren darf und einen Anhänger für das Gepäck der Fahrgäste. Wenn man einen D Führerschein besitzt, besitzt man auch gleich einen D1 Führerschein, der die Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers bis 750 kg gestattet.

Voraussetzung für einen Busführerschein

Das Mindestalter für Busführerschein-Anwärter liegt bei 24 Jahren, wobei es Ausnahmen gibt. Der Besitz eines B-Führerscheins ist obligatorisch und vor der Ersterteilung sollte ein medizinisches Gutachten vorliegen und ein bestandener Sehtest. Weitere Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, da jeder Busfahrer für das Leben der Gäste verantwortlich ist, Höflichkeit und Stressresistenz wird ebenso vorausgesetzt.

Mindestalter für den Busführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren, wobei es Ausnahmen gibt. Man muss mit 21 Jahren die IHK Prüfung abgelegt haben, wenn man eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht, dann kann man die Fahrerlaubnis vor dem 24. Geburtstag erhalten. Handelt es sich um Fahrten, die nicht länger als 50 km sind, dann darf man diese mit 21 fahren, allerdings nur unter einer Voraussetzung: Man hat eine beschleunigte Grundqualifikation, mit der man mit 23 einen vollwertigen Busführerschein der Klasse D erwerben kann. Bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag, kann man mit der Ausbildung anfangen. Man sollte Grenzen beachten, die theoretische Prüfung darf drei Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden, die praktische einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Einen Terminplan für den Erwerb des Busführerscheins kann man bei einer Fahrschule erstellen lassen.

Busführerscheine müssen alle fünf Jahre verlängert werden

Der Busführerschein gilt für fünf Jahre, nach diesem Zeitraum muss man den Busführerschein verlängern lassen, was durch die Vorlage eines aktuellen medizinischen Gutachtens und eines Gutachtens geschieht, das die ausgezeichnete Sehfähigkeit bescheinigt. Das Sehgutachten darf aber nicht älter als zwei Jahre alt sein, und das medizinische nicht älter als ein Jahr, nur dann ist auch eine Verlängerung möglich. Jeder Allgemeinmediziner kann das erforderliche Gutachten ausstellen, der die Belastbarkeit und die Aufmerksamkeitsleistung des Bewerbers kontrolliert, eine medizinische Untersuchung kann auch bei der Zulassungsbehörde vorgenommen werden, so dass zur Verlängerung nur ein einzelner Termin nötig ist. Man sollte die Führerscheinstelle rechtzeitig aufsuchen, beispielsweise 3 Monate vor Ablauf des Führerscheins, dann kann eine Verlängerung auch rechtzeitig vorgenommen werden. Ohne gültigen Führerschein macht man sich strafbar und die Konsequenzen können verheerend sein.

Kosten Busführerschein

Die Kosten für den Busführerschein sind abhängig von der Anzahl der benötigten Theorie- und Praxisstunden, wobei es auch regional Unterschiede gibt, was den Preis betrifft. Jede Fahrschule hat eigene Tarife, deshalb sollte man ruhig einen Vergleich anstellen, manchmal übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Kosten für einen Busführerschein. Man sollte sich vorher genau danach erkundigen, ob der Ausbildungsbetrieb dies auch macht, da die Kosten für einen Busführerschein zwischen 4000 und 5000 Euro liegen.

Allgemeines über Busfahrer und die Hausordnung

Fertig ausgebildete Busfahrer sind berechtigt die Hausordnung im Bus aufrechtzuerhalten, das bedeutet, dass jeder der sich im Bus nicht benimmt, rausgeschmissen werden kann, egal ob dieser eine Fahrkarte besitzt oder nicht. Das heißt jeder pöbelnde Fahrgast, der sich zu laut unterhält kann der Fahrt verwiesen werden, schließlich muss sich der Busfahrer auf die Fahrt konzentrieren und braucht keine Ablenkung. Generell dürfen Fahrgäste keine laute Musik hören, die Inneneinrichtungen eines Busses beschädigen, es darf ebenso nichts gegessen oder getrunken werden (Cola, Pizza oder Eis), es wird keinerlei Gewalt oder Schlägereien im Bus geduldet. Für jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen muss der Fahrgast aufkommen, der die Rechnung dann später erhält. Für Schulkinder gibt es schon mal Ausnahmen, was den Rauschmiss betrifft, Jugendliche dürfen bei der kleinsten Auffälligkeit auf die Straße ausgesetzt werden, da es sich schließlich um höhere Gewalt handelt.

Dem Busfahrer muss man stets Folge leisten und man darf sich während der Fahrt nicht mit dem Busfahrer unterhalten. Ausreden wie, dass man die Fahrkarte vergessen hat wird bei Kindern die Busfahrer kennen schon mal geduldet, bei fremden Kindern oder älteren Jugendlichen nicht, da sie irgendwann dieses Spielchen bis in die Unendlichkeit mit dem Busfahrer weiter spielen und somit keine Grenzen kennen. Hier muss also der Busfahrer hart durchgreifen, allerdings darf er auch nicht den Erzieher spielen. Den Kindern oder Jugendlichen muss klar gemacht werden, dass eine Busfahrt eine Dienstleistung ist und diese bezahlt werden muss, da man schließlich beim Bäcker auch die Brötchen nicht umsonst bekommt. Unnötige Verzögerungen werden vom Busfahrer nicht geduldet, da dieser schließlich den Fahrplan einhalten muss. Das gilt auch dann wenn Schulkinder gerade auf den letzten Drücker versuchen den Bus zu erreichen, dann ist der Busfahrer dazu angehalten den Einstieg nicht mehr zu ermöglichen, das darf man dem Busfahrer später dann auch nicht mehr zum Vorwurf machen.

Stillende Mütter können manchmal den Zorn der Mitreisenden und des Busfahrers auf sich ziehen, deswegen sollte man es partout vermeiden öffentlich Körperteile beim Stillen des Kindes zur Schau zu stellen. Fahrgäste steigen generell vor Fahrteintritt vorne ein und wenn sie aussteigen hinten, Jugendliche sind dazu angehalten den älteren oder behinderten Herrschaften Platz zu gewähren.

Generell gilt die Regel im Bus, wenn kein Rollstuhl in den Bus reinpasst weil zuviel Kinderwagen im Bus stehen, dann muss ein Kinderwagen raus. Ein Fahrrad darf nur in den Bus mit reingenommen werden, wenn niemand mit Kinderwagen in den Bus steigt, da andernfalls das Fahrrad auf den Kinderwagen kippen könnte. Bei einem Elektrorollator, kann der Busfahrer die Mitnahme im Bus verweigern, wenn dieser keine Feststell-Bremse hat, andernfalls können auch Gurte zum festzurren des Rollators verwendet werden. Wenn der Sonderplatz mit Rollstühlen oder Kinderwagen voll steht, dann darf ein zusätzlicher Rollstuhlfahrer nicht mehr in den Bus einsteigen. Grundsätzlich von der Fahrt ausgeschlossen sind Elektrorollstühle die übergroß sind und Scooter, da bei diesen die Sicherheitsprobleme zu gravierend sind und eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen.