Das neue Punktesystem im Überblick

12
Aug

Die neuen Regeln rund um die Verteilung der Punkte werden im Mai 2014 in Kraft treten. Damit Autofahrer wissen, was auf sie zukommt, wollen wir Sie in diesem Artikel genauer aufklären:

Wie viele Punkte gibt es eigentlich?

Die bisherige Skala von 1 bis 7 Punkten wird nicht so stark vereinfacht, wie man zuerst vermutet hat. Es soll nicht nur zwei, sondern mindestens 3 Kategorien je nach Schwere des Delikts geben, also 1, 2 oder 3 Punkte. Statt 18 Punkten ist der Führerschein bereits nach 8 Punkten weg. Dass die Möglichkeit der „feineren Unterscheidung der Vergehen“ aufgegeben wird bedauert der deutsche Anwaltverein.

Was geschieht mit den jetzigen Punkten?

Für die existierenden 47 Millionen gibt es keine Amnestie, sie werden immer umgerechnet. Es sollen künftig vor allem Verstöße erfasst werden, die für die Sicherheit auf der Straße wichtig sind, da dürfte sich manches Sünderkonto leeren. Einige Hunderttausend könnten von den neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg ganz verschwinden.

Kann man Punkte überhaupt noch abbauen?

Kann man im Prinzip schon, aber nur einen in fünf Jahren. Damit die Schulungen nicht so teuer werden, sollen diese gestrafft werden. Statt der bisher üblichen 200 Euro sollen künftig 400 Euro fällig werden.

Was wird sich noch ändern?

Zum ersten Geltungstag am 1. Mai 2014 sollen die elektronisch erfassten Punkte umgestellt sein. Die neue Zeitrechnung beginnt bei älteren Einträgen, die noch in Papierakten stehen, erst bei der nächsten Bearbeitung. Wer den Punktestand erfahren will, muss selber nachfragen, denn es gibt keine automatische Mitteilung. Mit je einem Punkt werden auch Fahrerflucht nach Unfällen, Zuparken von Feuerwehr- und Rettungsausfahrten bestraft.

Punkte werden ins neue System umgerechnet

Die bisherigen Punkte werden generell ins neue System umgerechnet: Gefährliche Überholmanöver werden mit einem Punkt statt 2 Punkten bewertet. Wer innerhalb der Stadt 31 bis 40 kmh zu schnell fährt, bekommt 2 statt 3 Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch werden statt 7 Punkten nur noch 3 Punkte fällig. In Flensburg sollen nur noch Verstöße eingetragen werden, die die Sicherheit gefährden und keine leichteren Ordnungswidrigkeiten.

Anhebung der Bußgelder

Ab einem Bußgeld von 40 Euro wird jeweils ein Punkt in Flensburg eingetragen. Die Grenze steigt ab 2014 auf 70 Euro an, dann aber auch nur gefährliche Verstöße. Der eine Punkt für das Fahren in Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette soll komplett wegfallen, wobei die Kosten dann von 40 auf 80 Euro erhöht werden. Bei anderen Verstößen sollen Geldbußen auch deutlich erhöht werden.

Fahreigunungsseminare

Neu mit dabei sind Fahreignungsseminare, die pädagogische und pychologische Elemente miteinander verbinden sollen. Sie werden auf Drängen des Bundesrats inhaltlich gestrafft, wobei die Seminare nach fünf Jahren überprüft werden sollen. Bereits ab 3 Punkten bekommen Verkehrssünder den Hinweis, das sie bei einem Fahreigungsseminar teilnehmen sollten und bei 5-7 Punkten wird man sogar dazu angeordnet bzw. verpflichtet, dieses Seminar zu besuchen.

Hier eine kleine Tabelle zum Überblick des neuen Punktesystems:

Verstöße bisher neu
Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt 40 €, 1 Punkt 80 €, keine Punkte
Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette 40 €, 1 Punkt 80 €, keine Punkte
Handy am Steuer 40 €, 1 Punkt 70 €, 1 Punkt
innerorts zu schnell 21-25 km/h 80 €, 1 Punkt 80 €, 1 Punkt
innerorts zu schnell 26-30 km/h 100 €, 3 Punkte 100 €, 1 Punkt
innerorts zu schnell 31-40 km/h 160 €, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel bis 1 Sekunde 90 €, 3 Punkte 90 €, 1 Punkt
Rote Ampel länger als 1 Sekunde 200 €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts bei mehr als 130 km/h 320 €, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 320 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Beleidigung im Straßenverkehr 1 Monatsgehalt, 5 Punkte 1 Monatsgehalt, keine Punkte
Mehr als 1,1 Promille Alkohol 1-2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, 7 Punkte 1-2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte