Voraussetzungen für den Fahrlehrerschein

11
Jan

Fahrlehrerschein für verschiedene Klassen

Der Fahrlehrerschein ist ähnlich wie der Führerschein in verschiedene Klassen eingeteilt, wobei die erste Fahrlehrerlaubnis, die ein Fahrlehreranwärter erwerben kann, die Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist. Die Klasse BE beschreibt Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger. Auf dem Fahrlehrerschein für die Klasse BE aufbauend können vom Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen A , CE und DE beantragt werden. Die Klasse A steht für Krafträder, die Klasse CE für Lastkraftwagen mit Anhänger und die Klasse DE für Kraftomnibusse mit Anhänger.

Vom Gesetzgeber wurden verschiedene allgemeine Voraussetzungen festgelegt, die ein Fahrlehrer erfüllen muss bevor er die Fahrlehrerlaubnis erhalten kann. Für Fahrlehreranwärter ist ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben und außerdem müssen sie geistig, körperlich und persönlich geeignet sein. Um diese Eignung nachweisen zu können müssen die angehenden Fahrlehrer ein ärztliches Zeugnis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Des Weiteren müssen die Bewerber noch über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen, zum Beispiel mindestens drei Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre für den Erhalt eines Fahrlehrerscheins der Fahrlehrerlaubnisklasse BE. Es werden auch spezielle Zusatzausbildungen für die Fahrlehrerlaubnis für bestimmte Klassen angeboten.

Von den Fahrlehrern wird auch besondere Vorbildungen gefordert, wie eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, wie etwa das Abitur. Die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A, B/BE und C/CE sind für die Fahrlehrer auf jeden Fall eine Zugangsvoraussetzung, um eine Fahrlehrererlaubnis zu erhalten und auch eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht dafür nicht aus. Der Grund liegt darin, dass der Fahrlehrer dazu befähigt sein muss, einen Fahrschüler über die jeweiligen Besonderheiten der Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen dieser Klassen zu informieren.