Ausbildungsfahrschule und Fahrlehrerprüfung

08
Feb

Erstausbildung eines Fahrlehrers

Bei der Erstausbildung eines Fahrlehrers, für den Erhalt eines Fahrlehrerscheins der Fahrlehrerlaubnisklasse BE, erfolgt nach dem Besuch der Fahrlehrerausbildungsstätte noch ein Praktikum an einer zugelassenen Ausbildungsfahrschule. In dieser Ausbildungsfahrschule soll der Fahrlehreranwärter in erster Linie, unter Anleitung eines erfahrenen Ausbildungsfahrlehrers, umfangreiche praktische Kenntnisse in der Unterrichtung und praktischen Ausbildung von Fahrschülern erlangen.

Der Ausbildungsverlauf der Fahrlehrerausbildung ist vom jeweiligen Fahrlehreranwärter durch ein entsprechendes Berichtsheft schriftlich zu dokumentieren. Nach dem Besuch der Ausbildungsfahrschule kann der Fahrlehrer die Fahrlehrerprüfung ablegen, die er erfolgreich bestehen muss, um Fahrschüler an einer Fahrschule unterrichten zu dürfen. Die Fahrlehrerprüfung gliedert sich bei der Erstausbildung für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE in drei unterschiedliche Teile. Am Beginn der Fahrlehrerprüfung muss der Fahrlehreranwärter die so genannte fahrpraktische Prüfung absolvieren. Darauf folgt eine Fachkundeprüfung des angehenden Fahrlehrers, die sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil untergliedert. Abschließend muss der Prüfling noch Lehrproben in theoretischem und fahrpraktischen Unterricht zeigen. Bei einer Folgeausbildung des Fahrlehrers für weiter Klassen entfallen die Lehrproben.

Bei der fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung muss der Fahrlehreranwärter den Prüfern zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse vorschriftsmäßig, sicher und umweltschonend führen kann. Die Fahrprüfung für die Fahrlehrerlaubnisklasse dauert BE und A dauern 60 Minuten, für die Fahrlehrerlaubnisklassen CE und DE dauert die Fahrprüfung des Fahrlehrers jeweils 90 Minuten.