Fachkundeprüfung für Fahrlehreranwärter

16
Mrz

Fachkundeprüfung

Im schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung für Fahrlehreranwärter muss der Prüfling Aufgaben aus den einschlägigen Wissensgebieten, die für Fahrlehrer von Bedeutung sind, in Aufsatzform bearbeiten. Die Prüfzeit des schriftlichen Teils der Fachkundeprüfung für Fahrlehreranwärter beträgt fünf Stunden für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE beziehungsweise zweieinhalb Stunden für andere Fahrlehrerlaubnisklassen.

Im mündlichen Teil der Fachkundeprüfung muss der angehende Fahrlehrer einer Prüfungskommission, die aus vier Mitgliedern besteht, in einer halben Stunde sein Wissen, bezüglich des Unterrichtens von Fahrschülern, unter Beweis stellen. In der Prüfungskommission für die Fahrlehrer befindet sich ein Jurist, ein Fahrlehrer, ein Pädagoge und ein Techniker.

Wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung für Fahrlehrer von dem Prüfling bestanden wurden, wird dem Fahrlehreranwärter die befristete Fahrlehrerlaubnis erteilt. Die Fahrlehrerlaubnis wird dem Fahrlehrer erteilt, indem ihm von der zuständigen Behörde der befristete Fahrlehrerschein ausgehändigt wird, wobei diese befristete Erlaubnis zum Unterrichten von Fahrschülern eine Gültigkeit von zwei Jahren hat.

Mit dem befristeten Fahrlehrerschein kann im weiteren Verlauf der Fahrlehrerausbildung ein mindestens viereinhalb monatiges Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule absolviert werden. Das Praktikum der Fahrlehrer wird in der Regel zweimal durch einwöchige Lehrgänge in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. In diesen Lehrgängen in der Fahrlehrerausbildungsstätte erhält der Praktikant die Möglichkeit, sein Praktikum und seine Erfahrungen darin, zu reflektieren.