Geschichte der Fahrerlaubnisklassen

27
Feb

20. Jahrhunderts - Die Fahrerlaubnisklassen

Die Geschichte der Fahrerlaubnisklassen die eng mit der Geschichte der Fahrschulen verknüpft ist, begann zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Mit Erlass der Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) vom 13. November des Jahres 1937 wurde ein Führerschein der damaligen Führerscheinklasse 4 auch für Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis zu 250 Kubikzentmetern gültig.

Die Übergangsfrist für das verbindliche in Kraft treten der neuen Verordnung lief bis zum 30. September des Jahres 1938. Von diesem Zeitpunkt an galt der Führerschein des Weiteren auch noch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern in der Stunde, wie zum Beispiel diverse landwirtschaftliche Maschinen. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 4 lag beim 17. Lebensjahr, womit man später auch das 250er- Goggomobil und die 250er- Isetta fahren durfte.

In Westdeutschland wurde das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse 3 auf 7,5 Tonnen heraufgesetzt, um einen Absatzschub bei den Lastkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen, zu initiieren. Im Jahr 1954 wurde erstmals eine Überprüfung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern per Verordnung durch den Gesetzgeber geregelt. Bei dieser Überprüfung der Fahreignung spricht man auch von der Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (Abkürzung: MPU). Am 1. April des Jahres 1986 wurde die Rosa gefärbte Fahrerlaubnis mit der Aufschrift Modell der Europäischen Gemeinschaften eingeführt. Diese Ausführung des Führerscheins wurde bereits 1980 beschlossen.