Saisonkennzeichen

25
Apr

Saisonkennzeichen existieren seit dem 1. März 1997 und werden verwendet, wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen möchte, sondern nur zu einer bestimmten Zeit (beispielsweise im Sommer). Der Halter braucht nicht zweimal zur Kfz-Zulassungsstelle, um das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Vorteil ist, dass nicht nur der Halter sich Zeit und Gebühren spart, sondern auch die Zulassungsbehörde, die weniger Verwaltungsaufwand hat.

Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens

Die Gültigkeit ist auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, der mindestens zwei Monate und höchstens 11 Monate betragen darf. Falls ein Fahrzeughalter das Auto länger nutzen möchte, sollte der Betriebszeitraum förmlich geändert werden. Es gelten die selben Vorschriften, wie beim normalen Kfz-Kennzeichen, nur dass der Unterschied im beschränkten Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens liegt.

Beschriftung des Kennzeichens

Neben den Angaben eines gewöhnlichen Kennzeichens kann man auf dem Saisonkennzeichen lesen, wie lange das Fahrzeug zugelassen ist (auf der rechten Seite). Der beschränkte Zeitraum wird auch im Fahrzeugschein eingetragen.

Kosten für die Kennzeichen

Das Kennzeichen kostet 26,80 Euro, wobei dieser Gebührensatz allerdings von einzelnen Kfz-Zulassungsstellen abweichen kann. Die Kosten für die Nummernschilder sind hier noch nicht dabei.

Wie werden Saisonkennzeichen bei den Versicherungen behandelt?

Bei Versicherungen werden Saisonkennzeichen gesondert behandelt. Da die Zulassungsdauer sehr gering ist, lassen sich innerhalb eines Jahres bessere Konditionen erreichen. Vor Vertragsabschluss sollten mit der Versicherung unbedingt wichtige Punkte wie Allein- oder Wenig-Fahrer geklärt werden, um eine preiswertere Prämie zu erhalten.

Saison ist nun mal Saison

Die Saisonkennzeichen sind meistens bis Ende Oktober begrenzt. So darf das Fahrzeug ab diesem Zeitraum nicht mehr bewegt werden. Da das Auto für den Straßenverkehr zugelassen ist, hat dieses selbstverständlich nach Saisonende auch keinen Versicherungsschutz mehr.

Beantragung der Saisonkennzeichen

Die Saisonkennzeichen können entweder bei der Kfz-Zulassungsstelle ober über einen Vertreter beantragt werden. Für den Antrag müssen Sie gegebenenfalls ein Formular ausfüllen. Je nach Kfz-Zulassungsstelle können die Anträge auch über das Internet heruntergeladen werden, so dass der Antrag zuhause ausgefüllt werden bzw. online durchgeführt werden kann. Besuchen Sie also den Webauftritt ihrer Zulassungsstelle.

Welche Antragsunterlagen werden für ein Saisonkennzeichen benötigt?
  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Vertretung wird eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten benötigt
  • Bei Unternehmen wird eine Gewerbeanmeldung und der Handelsregisterauszug benötigt. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird ein Gesellschaftervertrag plus schriftliche Vollmacht der laut Vertrag unterzeichnungsberechtigten Person notwendig
  • Bei Minderjährigen wird eine unterzeichnete, schriftliche Vollmacht und Personalausweis aller Erziehungsberechtigten benötigt
  • Es wird eine Versicherungsbetätigung incl. Angabe des Saisonzeitraums benötigt
  • Bei Halterwechsel oder Umkennzeichnung wird ein Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis benötigt
  • Wenn der Fahrzeugschein bis zum 30. September still gelegt wurde wird dieser benötigt oder auch die Bescheinigung über die Abmeldung/Stilllegung
  • Es wird eine Bescheinigung der gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung benötigt. Falls diese im Ruhezeitraum fällig war, muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraumes erfolgen
  • Die bisherigen Kennzeichen werden ebenso benötigt
  • Es wird die Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung benötigt
Ist ein Wunschkennzeichen möglich?

Saisonkennzeichen kann man auch als Wunschkennzeichen bekommen. Die meisten Kfz-Zulassungsstellen bieten eine Online-Reservierung an, die auch die Saisonkennzeichen berücksichtigen. Bietet Ihre Zulassungsbehörde keine Saisonkennzeichen, so kontaktieren Sie diese entweder telefonisch oder persönlich, um ihr gewünschtes Saisonkennzeichen zu erhalten.

Den Saisonzeitraum ändern

Man braucht für die Änderung des Saisonzeitraumes eine neue Bestätigung der Versicherung sowie neue Kennzeichenschilder für das Auto.

Darf man nach Ablauf des Zeitraumes mit dem Saisonkennzeichen noch fahren?

Das ist gesetzlich verboten, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Außerhalb des Zulassungszeitraumes sind sogar Probe- oder Überführungsfahrten nicht erlaubt. Konsequenzen wären, dass nicht nur Punkte in Flensburg drohen, sondern auch Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt zu einem Personen- oder Sachschaden muss der Versicherte aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Es ist dabei völlig egal, ob der Versicherte oder ein anderer das Fahrzeug fährt.

Wie sieht es mit Parken oder kurzen Fahrten in die Werkstatt oder dem TÜV aus?

Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen ist teuer, denn nach Ablauf der Saison ist es verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abzustellen. Wer dies dennoch nicht berücksichtigt, muss mit 3 Punkten Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Zudem kommt noch dazu, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Stehen Fahrten oder die TÜV-Untersuchung außerhalb des Zulassungszeitraumes auf dem Programm, so sollten diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchgeführt werden.

Nachteile des Saisonkennzeichens

Man sollte sich gut überlegen, ob man ein Saisonkennzeichen haben möchte, denn dieses ist nicht immer preiswert, da für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden muss. So wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung wieder schnell aufgebraucht.