43 Millionen Deutsche müssen Führerscheine umtauschen

13
Feb.

Deutschland steht vor einer umfassenden Umtauschaktion – was Betroffene wissen müssen
Die Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren EU-Führerscheins hat umfangreiche Umtauschfristen zur Folge. Betroffen sind zahlreiche Führerscheine, die vor der Einführung des modernen Scheckkartenformats ausgegeben wurden. Wer seinen alten Papierführerschein oder einen Scheckkartenführerschein aus bestimmten Ausgabejahren besitzt, muss ihn innerhalb festgelegter Fristen in das neue Format umtauschen – andernfalls drohen bei Verkehrskontrollen empfindliche Sanktionen. Im Folgenden findest du eine strukturierte, ausführliche Darstellung der Hintergründe, der betroffenen Gruppen, der Staffelung der Umtauschfristen, der praktischen Schritte sowie Hinweise zu Kosten und Sanktionen.

Hintergrund – warum ein Umtausch notwendig ist
Ziel des Umtauschs ist die schrittweise Einführung eines modernen, fälschungssicheren Führerscheins im Scheckkartenformat, der europaweit einheitliche Sicherheitsmerkmale besitzt. Die Maßnahme dient der Betrugsprävention, der Harmonisierung innerhalb der EU und der verbesserten Verwaltungsfähigkeit. Weil in Deutschland Millionen von Führerscheinen im Umlauf sind, erfolgt der Austausch gestaffelt, um die zuständigen Behörden nicht zu überlasten.

Wie viele Menschen sind betroffen – die Größenordnung
In einigen Darstellungen wird die Zahl von rund 43 Millionen Betroffenen genannt – hierunter fallen alle Inhaber älterer Führerscheine, die noch nicht in das neue Standardformat überführt wurden oder deren Bescheinigungen bestimmten Umtauschzyklen unterliegen. Ein Teil dieser Führerscheine stammt noch aus der Papierära vor 1999; diese Ausweise sind besonders dringlich umzutauschen. Daneben gibt es Scheckkartenführerscheine aus den frühen 2000er-Jahren, für die ebenfalls gestaffelte Fristen gelten. Weil ein gleichzeitiger Ansturm auf die Führerscheinstellen vermieden werden soll, wurde ein gestaffelter Zeitplan entwickelt.

Wer muss wann umtauschen – die Staffelung nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr
Der Umtausch erfolgt nicht willkürlich, sondern nach einem klaren Stufenplan – in vielen Ausführungen werden zwei Zugänge unterschieden: einmal die Staffelung nach Geburtsjahr und zum anderen die Staffelung nach Ausstellungsjahr des Scheckkartenführerscheins. Nach dem vorliegenden Zeitplan gelten beispielhaft folgende Fristen:

  • Wer vor 1953 geboren ist, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 vorgenommen haben.
  • Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, soll den Führerschein bis 2022 umgetauscht haben.
  • Für Geburtsjahrgänge 1959–1964 ist der Stichtag 2023.
  • Für Geburtsjahrgänge 1965–1970 ist der Stichtag 2024.
  • Alle, die 1971 oder später geboren wurden, sollen bis 2025 umgetauscht haben.

Zusätzlich greifen Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr des bereits vorhandenen Scheckkartenführerscheins richten. Beispielhaft lauten diese Staffelungen so: Ausstellungsjahr 1999–2001 → Umtausch bis Januar 2026; 2002–2003 → bis Januar 2027; 2004–2005 → bis Januar 2028; 2006–2007 → bis Januar 2029; 2008–2009 → bis Januar 2031; 2012–2013 → bis Januar 2032. Diese Staffelung soll gewährleisten, dass die Verwaltungsstellen die Anträge geordnet abarbeiten können.

Was passiert bei Nichtumtausch – Bußgelder und Sanktionen
Wer die Umtauschpflicht ignoriert und im Straßenverkehr kontrolliert wird, riskiert Bußgelder. Die genaue Höhe kann variieren und hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab, doch es ist wichtig zu wissen: Das Führen eines Fahrzeugs mit einem Führerschein, der gemäß den Umtauschbestimmungen hätte umgetauscht werden müssen, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zusätzlich können bei grenzüberschreitenden Kontrollen oder bei administrativen Prüfungen Probleme auftreten, wenn der Ausweis nicht dem aktuellen Standard entspricht. Vor diesem Hintergrund ist eine rechtzeitige Umstellung empfehlenswert.

Praktische Schritte für den Umtausch – so gehst du vor
Der Umtausch selbst ist in der Regel administrativ geregelt und erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle – das ist in vielen Fällen das Straßenverkehrsamt oder das Bürgeramt. Der Ablauf ist meist wie folgt:

  1. Terminvereinbarung – Viele Behörden arbeiten mit Terminvergaben, um Wartezeiten zu minimieren.
  2. Unterlagen zusammenstellen – Typischerweise benötigt der Antragsteller einen gültigen Ausweis, den bisherigen Führerschein (Original), ein aktuelles biometrisches Passfoto und ggf. einen Nachweis über den Wohnsitz.
  3. Antrag stellen und Gebühren entrichten – Für die Ausstellung des neuen Führerscheins wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  4. Ausstellungszeitraum abwarten – Nach Antragstellung wird der neue, fälschungssichere Führerschein produziert und zugestellt; die Wartezeit kann variieren.
  5. Alten Führerschein abgeben – Häufig wird der alte Führerschein einbehalten und entwertet, sobald der neue ausgehändigt wird.

Kosten – mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
Für die Ausstellung des neuen Führerscheins werden Verwaltungsgebühren erhoben; daneben können Kosten für biometrische Fotos oder Servicegebühren bei privater Terminvermittlung hinzukommen. Die Gebühren sind nicht einheitlich bundesweit festgelegt und hängen von der jeweiligen Kommune ab – in vielen Fällen sind sie aber moderat. Da trotzdem bestimmte Zusatzkosten anfallen können, lohnt es sich, frühzeitig finanziell zu planen.

Besondere Situationen – Ersatz, Verlust oder Namensänderung
Der Umtausch bietet zugleich die Gelegenheit, weitere Formalien zu regeln: Bei Namensänderung, Adressänderung oder bei Verlust des alten Führerscheins kann der Antragsteller alle notwendigen Korrekturen mit dem Umtausch verbinden. In Fällen von Diebstahl oder Verlust sind besondere Nachweise erforderlich; die zuständigen Stellen beraten hierzu konkret.

Organisation und Kapazitätsfragen – warum die Staffelung sinnvoll ist
Die Behördenbetreiber betonen, dass ein massiver, gleichzeitiger Andrang auf die Führerscheinstellen organisatorisch nicht zu bewältigen wäre. Daher ist die Staffelung nicht nur eine bürokratische Formalität, sondern eine notwendige Maßnahme zur Lastverteilung. Zudem ermöglicht die Staffelung eine bessere Planung von Personalkapazitäten, Materialbeschaffung und Produktionsaufträgen für die neuen Karten.

Was Betroffene tun sollten – Empfehlung zur Vorbereitung

  • Prüfen, ob ein Umtausch für den eigenen Führerschein erforderlich ist – anhand des Ausstellungsdatums oder der persönlichen Informationen.
  • Frühzeitig einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren.
  • Unterlagen bereithalten – gültiger Ausweis, alter Führerschein, biometrisches Foto.
  • Finanziellen Puffer einplanen – Gebühren und ggf. Fotokosten berücksichtigen.
  • Bei Unsicherheiten die zuständige Führerscheinstelle kontaktieren – dort erhält man verbindliche Auskünfte zum Einzelfall.

Kommunikation und aktuelle Entscheidungen – politische Beratung noch offen
Die Umsetzung der Fristenpläne ist nicht ausschließlich administrativ – auch politische Gremien wie der Bundesrat befassen sich mit der Frage, ob die vorgeschlagenen Fristen realistisch und organisatorisch umsetzbar sind. Solche Beratungen können zu Anpassungen im Zeitplan führen. Deshalb ist es ratsam, nicht bis zur letzten Minute zu warten, sondern die Umtauschpflicht zeitnah anzugehen.