10 Aug.
Seit Mai 2014 müssen Fahrschüler, die auf dem Fahrschulmotorrad für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, A2 oder AM unterwegs sind eine entsprechende Motorradschutzbekleidung tragen. Die gesetzliche Regelung der Kleiderordnung während der Ausbildungsfahrten und bei der praktischen Prüfung ist neu. Die geeignete Motorradschutzbekleidung besteht aus einem passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng […]