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	<description>Ihr Portal rund um das Thema Führerschein</description>
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		<title>Fahrschulwechsel</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 18:50:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Die Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrschule]]></category>
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		<description><![CDATA[Es gibt die verschiedensten Probleme, die dazu führen das Fahrschüler sich die Frage stellen „kann ich meine Fahrschule wechseln?“ Die Antwort ist ja, jeder Fahrschüler hat das Recht dazu und kann sich für eine andere Fahrschule entscheiden. Natürlich sollte man einige Dinge beachten. Als erstes sollte man einen Termin mit<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fahrschulen/die-anmeldung/fahrschulwechsel" title="Fahrschulwechsel">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt die verschiedensten Probleme, die dazu führen das Fahrschüler sich die Frage stellen „kann ich meine Fahrschule wechseln?“ Die Antwort ist ja, jeder Fahrschüler hat das Recht dazu und kann sich für eine andere Fahrschule entscheiden. Natürlich sollte man einige Dinge beachten.</p>
<p>Als erstes sollte man einen Termin mit seinem aktuellen Fahrlehrer machen und offen alles ansprechen was einen zum Wechsel veranlasst. So ist es vielleicht auch möglich noch mit der alten Fahrschule eine Lösung zu finden, die einen Wechsel unnötig macht.</p>
<p>Möchte man dennoch wechseln, ist die alte Fahrschule verpflichtet eine theoretische-, sowie eine praktische Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Dank dieser Bescheinigung weiß die neue Fahrschule wieweit man ist und kann den Schüler ohne Verlust von Fahrstunden übernehmen. Den Fahrschulwechsel sollte man, unter Angabe der alten und neuen Fahrschule, der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Die geleisteten Grundgebühr bekommt man in der Regel leider nicht zurück. Zusätzlich fällt beim TÜV eine Gebühr von 23 Euro für den Wechsel der Fahrschule an. </p>
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		<title>Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Apr 2011 20:44:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Die Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Erste Hilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensrettende]]></category>
		<category><![CDATA[Sofortmaßnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine Person in einer Notsituation, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, vorfindet ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dies schließt alle Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren, bis der Rettungsdienst eintrifft. Hierzu gehören unter anderem: das Absichern der Unfallstelle, das retten der Verunglückten aus akuter<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fahrschulen/die-anmeldung/lebensrettende-sofortmasnahmen-und-erste-hilfe" title="Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Person in einer Notsituation, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, vorfindet ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dies schließt alle Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren, bis der Rettungsdienst eintrifft.</p>
<h6>Hierzu gehören unter anderem:</h6>
<ul>
<li> das Absichern der Unfallstelle,</li>
<li>das retten der Verunglückten aus akuter Gefahr,</li>
<li>den Rettungsdienst alarmieren,</li>
<li>Blutstillung, Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung</li>
<li> stabile Seitenlage</li>
</ul>
<h6>Unterlassene Hilfeleistung</h6>
<p>Manchmal wird Unterlassene Hilfeleistung mit der Angst etwas falsch zu machen gerechtfertigt, auch die Angst, für mit der Rettung verbundene Kosten belangt zu werden kann eine Rolle spielen.<br />
<em>Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass eventuell entstandene Schäden und Kosten ersetzt werden. Wer Erste Hilfe leistet, hat nichts zu befürchten. Wer hingegen keine Hilfe leistet, macht sich der damit nach §323c des StGB strafbar.</em></p>
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		<title>Der Sehtest</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 20:26:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Die Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Sehtest]]></category>

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		<description><![CDATA[Um wirklich sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können ist es sehr wichtig gut zu sehen, egal ob Tag oder Nacht. Aus diesem Grund ist der Sehtest vor dem Führerschein eine so wichtige Grundvoraussetzung. Für einen Führerschein der Führerscheinklassen A, B und BE ist man verpflichtet, den Führerscheinsehtest vor Beginn des<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fahrschulen/die-anmeldung/der-sehtest" title="Der Sehtest">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um wirklich sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können ist es sehr wichtig gut zu sehen, egal ob Tag oder Nacht.<br />
Aus diesem Grund ist der Sehtest vor dem  Führerschein eine so wichtige Grundvoraussetzung. Für einen Führerschein der Führerscheinklassen A, B und BE ist man verpflichtet, den Führerscheinsehtest vor Beginn des Führerscheins abzugeben. Die Sehstärke muss mindestens 70% betragen, damit der Führerscheinsehtest als bestanden gilt. Ist dies nicht der Fall oder möchte man einen Führerschein der Führerscheinklassen C, D, CE, DE oder einen Taxiführerschein machen, ist es erforderlich ein Gutachten vom Augenarzt einzuholen.</p>
<h6>Amtlich anerkannte Sehteststelle</h6>
<p>Amtlich anerkannte Sehteststellen sind unter anderem Augenoptiker, Ärzte des Gesundheitsamtes und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin.</p>
<h6>Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T</h6>
<p>Der Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T kann also bei vielen Augenoptikern ohne Voranmeldung gemacht werden. Der Test dauert ca. 5 Minuten und die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt ungefähr 6,50 €. Man muss nur seinen Pass oder Personalausweis und falls vorhanden, seine Sehhilfe mitbringen. </p>
<p>Laut Gesetz ist bei einer Sehleistung von mindestens 70% alles OK, wenn es weniger als 70 % sind muss der Facharzt entscheiden.<br />
Erreicht man die vorgeschriebene Sehleistung nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen, wird in den Führerschein ein Hinweis eingetragen. Das Autofahren ist dann auch nur mit entsprechender Sehhilfe erlaubt.</p>
<h6>Fahrerlaubnisklassen C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E</h6>
<p>Führerscheinanwärter für alle anderen Fahrerlaubnisklassen müssen sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen, bei der neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens und des Farbensehens durchgeführt wird.</p>
<h6>augenärztliche Untersuchung</h6>
<p>Zu Beginn der Untersuchung wird die <strong>Sehschärfe</strong> bei Tageslicht ermittelt.<br />
Hierfür kommen in der Regel die allseits bekannten Landoltringe zum Einsatz. Die Ringe sind an bestimmten Punkten geöffnet und der Patient muss erkennen wo diese Öffnung ist. Die Gesamtschärfe der Augen darf einen Wert von 0,5 nicht unterschreiten. </p>
<p><strong>Das Gesichtsfeld</strong> ist der Bereich, den man sieht, wenn man die Augen ganz normal geöffnet hat  und geradeaus schaut. Bei dieser Untersuchung sollen vor allem Skotomone, so genannte Gesichtsfeldausfälle, ausgeschlossen werden. Ein ganz normal ausgebildet Gesichtsfeld sollte einen Durchmesser von etwa 120° haben. </p>
<p>Besonders wenn man älter wird, kann man bei <strong>Dämmerung</strong> oder auch bei Blendung schlechter sehen. Um die Fähigkeiten zu testen werden wieder die „Landoltringe“ genutzt, doch dieses mal  wird der Kontrast der einzelnen Stufen solange verringert, bis man die Öffnung des Rings nicht mehr richtig erkennen kann. Das Dämmerungs- und Blendungsvermögen wird in einer Grafik festgehalten und kann so ausgewertet werden.</p>
<p>Ist die <strong>Beweglichkeit der Augen</strong> stark eingeschränkt oder auch eine Fehlstellung vorhanden, kann es passieren, dass man Bilder doppelt siehst. Das kann beim Fahren natürlich schwerwiegende Folgen haben. </p>
<p>Um das Farbsehen zu testen werden einem Bilder aus zusammengesetzten Punkten gezeigt.<br />
Die einzelnen Punkte unterscheiden sich nicht durch die Farbstärke sondern nur durch den Farbton. Anhand dieser Farbtöne muss man dann eine Zahl erkennen können.<br />
Durch diesen Test kann bestimmt werden, ob man eine Rotschwäche hat.</p>
<p><strong>Diese augenärztliche Untersuchung kann beispielsweise von Augenärzten, Arbeitsmedizinern oder Betriebsmedizinern durchgeführt werden.</strong> </p>
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		<title>Medizinische Untersuchung &#8211; Behinderten-Führerschein</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 19:47:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein für Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderten-Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Bewegungsfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Neben der Sehfähigkeit, die immer eine Rolle spielt, wird bei der medizinischen Untersuchung für den Führerschein für Behinderte auch die Bewegungsfähigkeit untersucht. Hierbei geht es in erster Linie darum, dass der behinderte Mensch, trotz seiner Einschränkung, in der Lage ist ein Fahrzeug ( ggf.auch mit entsprechenden Umbauten) sicher zu führen.<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerschein-fur-behinderte/medizinische-untersuchung-behinderten-fuhrerschein" title="Medizinische Untersuchung &#8211; Behinderten-Führerschein">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben der Sehfähigkeit, die immer eine Rolle spielt, wird bei der medizinischen Untersuchung für den Führerschein für Behinderte auch die Bewegungsfähigkeit untersucht. Hierbei geht es in erster Linie darum, dass der behinderte Mensch, trotz seiner Einschränkung, in der Lage ist ein Fahrzeug ( ggf.auch mit entsprechenden Umbauten) sicher zu führen. </p>
<p>Die Medizinische Untersuchung ist auf die jeweilige Behinderung abgestimmt und wird in den meisten Fällen von zuständigen Fachärzten, wie beispielsweise von einem Orthopäden, durchgeführt. Hat der Arzt keine Bedenken gibt er seine Zustimmung für die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit.</p>
<p><strong>Zu den wichtigsten Fragestellungen für die medizinische Untersuchung für den Behinderten-Führerschein zählen unter anderem:</strong></p>
<p><em>Wie ist der körperliche Allgemeinzustand?</em></p>
<p><em>Wie sind die Funktionen der einzelnen Sinne, falls sie von der Behinderung betroffen sind?</em></p>
<p><em>Muss noch eine fachärztliche Untersuchung durchgeführt werden oder genügt eine normale medizinische Untersuchung, zum Beispiel beim Hausarzt?</em></p>
<p><em>Sind Medikamente verschrieben, die der Verkehrssicherheit entgegen wirken oder andere, die die  Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen?</em></p>
<p>Bei manchen Behinderungen reicht die ärztliche Zustimmung aus, bei anderen sind auch eine MPU, also eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung und/oder eine Fahrprobe erforderlich. Welche Untersuchungen notwendig sind, weiß in den meisten Fällen die zuständige Führerscheinbehörde oder auch eine Fahrschule, die entsprechend geschulte Fahrlehrer hat. </p>
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		<title>Fahrprobe zum Fähigkeitstest</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Mar 2011 18:43:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein für Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Behindertenführerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugumrüstungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Menschen mit Behinderungen ist neben den medizinischen und psychologischen Untersuchungen oft auch eine Fahrprobe vorgeschrieben, die nicht bei einer Fahrschule durchgeführt werden kann, sondern bei einem Sachverständigen mit amtliche Anerkennung absolviert werden muss. Die Fahrproben sind je nach Behinderung unterschiedlich. Bei dieser Probe geht es neben der Feststellung, ob<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerschein-fur-behinderte/fahrprobe-zum-fahigkeitstest" title="Fahrprobe zum Fähigkeitstest">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Menschen mit Behinderungen ist neben den medizinischen und psychologischen Untersuchungen oft auch eine Fahrprobe vorgeschrieben, die nicht bei einer Fahrschule durchgeführt werden kann,  sondern bei einem Sachverständigen mit amtliche Anerkennung absolviert werden muss.</p>
<p>Die Fahrproben sind je nach Behinderung unterschiedlich. Bei dieser Probe geht es neben der Feststellung, ob es überhaupt möglich ist, mit der jeweiligen Behinderung ein Fahrzeug zu führen, auch darum, welche Fahrzeugumrüstungen und Hilfsmittel technischer Art evtl. erforderlich sind.</p>
<p>Die Fahrprobe ist eine Ergänzung der medizinischen und psychologischen Untersuchungen für den Behinderten-Führerschein und je nach Behinderung auch eine Voraussetzung für eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit. Die Fahrprobe kann beispielsweise beim TÜV oder aber auch bei jedem amtlich anerkannten Gutachter, durchgeführt werden. </p>
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		<title>Antrag für einen Behindertenführerschein</title>
		<link>http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerschein-fur-behinderte/antrag-fur-einen-behindertenfuhrerschein</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Mar 2011 21:38:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein für Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Anmeldung, für einen ganz normalen Führerschein, geht ein potentieller Fahrschüler zu einer Fahrschule und meldet sich an. Dann nimmt er Theorie- und Praxisstunden und der Antrag auf den Führerschein wird dann rechtzeitig vor der Theorieprüfung gestellt. Bei dem Führerschein für Behinderte muss hingegen bereits vor Anmeldung bei der<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerschein-fur-behinderte/antrag-fur-einen-behindertenfuhrerschein" title="Antrag für einen Behindertenführerschein">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Anmeldung, für einen ganz normalen Führerschein, geht ein potentieller Fahrschüler zu einer Fahrschule und meldet sich an. Dann nimmt er Theorie- und Praxisstunden und der Antrag auf den Führerschein wird dann rechtzeitig vor der Theorieprüfung gestellt.</p>
<p>Bei dem Führerschein für Behinderte muss hingegen bereits vor Anmeldung bei der Fahrschule angefragt werden, ob es mit der jeweiligen Behinderungen überhaupt möglich ist eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Ist dies möglich, legt die zuständige Führerscheinbehörde fest, welche Gutachten erbracht werden müssen und ob eine Fahrprobe bei einem Sachverständigen durchgeführt werden muss.</p>
<p>All dies ist notwendig um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit zu erhalten. Mit der Bescheinigung kann dann die Anmeldung bei einer Fahrschule erfolgen. Ohne die Bescheinigung kann das Antragsverfahren nicht weiter verfolgt werden.<br />
Eine Fahrschule, die sich ohne die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit die Grundgebühr für einen Führerschein bezahlen lässt, sollte man skeptisch betrachten.</p>
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		<title>Führerschein umschreiben</title>
		<link>http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fahrerlaubnisverordnung-fev/fuhrerschein-umschreiben</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Mar 2011 20:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>julia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrerlaubnisverordnung (FeV)]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheine]]></category>
		<category><![CDATA[umschreiben]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn man nach Deutschland zieht muss man seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, damit man diesen auch in Deutschland benutzen darf. Die Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle, wichtig ist aber, dass der ordentliche Wohnsitz in Deutschland ist. Ausländische Führerscheine werden in Deutschland in drei unterschiedliche Gruppen eingeteilt und sehr unterschiedlich anerkannt.<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fahrerlaubnisverordnung-fev/fuhrerschein-umschreiben" title="Führerschein umschreiben">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man nach Deutschland zieht muss man seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, damit man diesen auch in Deutschland benutzen darf. Die Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle, wichtig ist aber, dass der ordentliche Wohnsitz in Deutschland ist. Ausländische Führerscheine werden in Deutschland in drei unterschiedliche Gruppen eingeteilt und sehr unterschiedlich anerkannt. </p>
<h6>Führerscheine aus EU-/EWR- Mitgliedsstaaten</h6>
<p>Bei diesen Führerscheinen ist eine Umschreibung nicht nötig, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt. Das gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und die Staaten des Abkommens der EU (EWR). </p>
<h6>Führerscheine aus Listenstaaten</h6>
<p>In der Fahrerlaubnisverordnung findet man eine Liste von Staaten, bei denen es Pflicht ist, den Führerschein umschreiben zu lassen. Führerscheine aus Listenstaaten müssen nicht nochmal komplett neu gemacht werden. Man muss eine extra Prüfung machen, um den Führerschein umschreiben zu lassen. Die Gebühr für das Umschreiben beträgt etwa 35,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).  </p>
<p>Mehr Informationen zu den Listenstaaten findet man in kürze hier.</p>
<h6>Führerschein aus Drittstaaten</h6>
<p>Möchte man einen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben lassen, muss man die theoretische und auch die praktische Führerscheinprüfung noch einmal absolvieren. Von den Fahrstunden ist man in diesem Fall befreit, aber man solltest dennoch überlegen, trotzdem ein paar Fahrstunden zu nehmen, um sicher sein zu können die Führerscheinprüfung auch noch einmal zu bestehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anmeldung für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung</title>
		<link>http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerscheinprufung/anmeldung-fur-die-theoretische-und-praktische-fuhrerscheinprufung</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 07:59:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UPAAdmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrschüler]]></category>
		<category><![CDATA[praktisch]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Theorie]]></category>

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		<description><![CDATA[Damit ein Fahrschüler die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen kann, ist eine Zulassung zur jeweiligen Prüfung notwendig, die in der Regel von der jeweiligen Fahrschule beantragt wird. Eine vom Fahrschüler nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel zwei Wochen nach dem Termin der letzten theoretischen Führerscheinprüfung wiederholt werden. Bis<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerscheinprufung/anmeldung-fur-die-theoretische-und-praktische-fuhrerscheinprufung" title="Anmeldung für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Damit ein Fahrschüler die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen kann, ist eine Zulassung zur jeweiligen Prüfung notwendig, die in der Regel von der jeweiligen Fahrschule beantragt wird. Eine vom Fahrschüler nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel zwei Wochen nach dem Termin der letzten theoretischen Führerscheinprüfung wiederholt werden.</p>
<p>Bis zum September des Jahres 2008 galt die Regelung eines dreimonatigen Prüfungsverbots, welches abgeschafft wurde.<br/></p>
<h5>3 Mal nicht bestanden</h5>
<p>In der heutigen Zeit darf man auch nach der dritten nicht bestandenen Prüfung nach dem Ablauf von zwei Wochen zur nächsten Prüfung zugelassen werden. Das Bestehen dieser theoretischen Führerscheinprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung und nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung hat der Fahrschüler noch ein Jahr Zeit, die praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Wird innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung nicht erfolgreich absolviert, so erlischt die Erlaubnis und der Fahrschüler muss bei Bedarf einen neuen Antrag bei der jeweiligen Führerscheinstelle stellen.</p>
<h5>Spezielle Fälle</h5>
<p>In einigen speziellen Fällen kann von der Führerscheinstelle auf die Abnahme einer theoretischen Prüfung verzichtet werden. Dies wird beispielsweise so gehandhabt, wenn der Führerschein zuvor entzogen wurde und bei der Neuerteilung noch keine zwei Jahre vergangen sind. Auch bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis kann die theoretische Führerscheinprüfung entfallen. Für die praktische Prüfung gibt es ebenfalls solche Ausnahmeregelungen, wobei die Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV) die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schafft.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Automobilpolizeiverordnung in Österreich</title>
		<link>http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerscheine-im-ausland/automobilpolizeiverordnung-in-osterreich</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 20:23:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UPAAdmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheine im Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Automobilpolizeiverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrschulen]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[In Österreich regelte die Automobilpolizeiverordnung verschiedene Aspekte des Verkehrsrechts, zum Beispiel war das selbständige Lenken von Kraftfahrzeugen nur Personen gestattet, die das 17. Lebensjahr vollendet hatten. Die Erlaubnis zum Lenken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (wie Automobilen) war an eine behördliche Fahrlizenz gebunden, welche Personen ab dem 18. Lebensjahr nach Ablegung einer<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerscheine-im-ausland/automobilpolizeiverordnung-in-osterreich" title="Automobilpolizeiverordnung in Österreich">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Österreich regelte die Automobilpolizeiverordnung verschiedene Aspekte des Verkehrsrechts, zum Beispiel war das selbständige Lenken von Kraftfahrzeugen nur Personen gestattet, die das 17. Lebensjahr vollendet hatten. Die Erlaubnis zum Lenken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (wie Automobilen) war an eine behördliche Fahrlizenz gebunden, welche Personen ab dem 18. Lebensjahr nach Ablegung einer entsprechenden Lenkerprüfung ausgestellt wurden. Diese Lenkerprüfung wurde von der Prüfungskommission der jeweiligen politischen Landesstelle  durchgeführt.</p>
<p>Die Prüfung beinhaltete zum Beispiel das Abfragen von Kenntnissen der maschinellen Einrichtungen, welche zur sicheren Führung eines Fahrzeuges erforderlich waren.Des Weiteren musste der jeweilige Fahranfänger eine Probefahrt, seine praktische Fähigkeit zur Führung eines Kraftfahrzeuges unter Beweis stellen. Über die vom Führerscheinanwärter mit Erfolg abgelegte Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt, mit dem bei der politischen Bezirksbehörde eine entsprechende Fahrlizenz beantragt werden konnte.</p>
<h5>Identifizierung mit Lichtbild</h5>
<p>Diese frühen Führerscheine wurden, zur Identifizierung des Halters, schon mit einem Lichtbild versehen. Die Führerscheine konnten auch wieder entzogen werden, wenn die Verlässlichkeit des Fahrers als Lenker in Frage gestellt und als beeinträchtigt angesehen wurde. Auch darüber enthielt die Automobilpolizeiverordnung von Österreich genaue Regelungen, wie etwa Bestimmungen über die Konstruktion und Ausrüstung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugen. Des Weiteren wurden noch Kennzeichen der Kraftfahrzeuge und Sicherheitsvorschriften für den Straßenverkehr in der Automobilpolizeiverordnung behandelt.</p>
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		<title>Erweiterung der Führerscheinausbildung in Österreich</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 21:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UPAAdmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheine im Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>

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		<description><![CDATA[In Österreich ist, wie in Deutschland auch, die Erweiterung von bestehenden Führerscheinen möglich. Wird von einer Lenkberechtigung der Klassen B oder CC1 auf andere Führerscheinklassen ausgedehnt, dann beträgt die vorgeschriebene Mindestdauer der Fahrausbildung für zum Beispiel die Klasse B auf Klasse BE, zwei Lektionen. Die Mindestausbildungsdauer für eine Fahrprüfung der<p><a href="http://www.fahrschulennet.de/fuhrerschein/fuhrerscheine-im-ausland/erweiterung-der-fuhrerscheinausbildung-in-osterreich" title="Erweiterung der Führerscheinausbildung in Österreich">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Österreich ist, wie in Deutschland auch, die Erweiterung von bestehenden Führerscheinen möglich.<br />
Wird von einer Lenkberechtigung der Klassen B oder CC1 auf andere Führerscheinklassen ausgedehnt, dann beträgt die vorgeschriebene Mindestdauer der Fahrausbildung für zum Beispiel die Klasse B auf Klasse BE, zwei Lektionen.</p>
<p>Die Mindestausbildungsdauer für eine Fahrprüfung der Führerscheinklasse B auf Klasse CC1 umfasst vier Lektionen, die die Prüflinge nachweisen können müssen.<br />
Um eine Fahrerlaubnis der Klasse  B auf Klasse CC1E zu erweitern, muss ein Fahrschüler eine praktische Führerscheinausbildung über zehn Lektionen genossen haben. Um die Führerscheinklasse B auf Klasse D erweitern zu können sind acht Lektionen vom Fahrlehrer notwendig und für die Klasse B auf Klasse DE, zehn Lektionen. Die Erweiterung der Führerscheinklasse B auf die Klassen CC1 und D erfordert das Absolvieren von sechzehn Lektionen.</p>
<p>Zusätzlich zur Fahrausbildung ist bei der Ersterteilung einer Lenkberechtigung die Ausbildung in erster Hilfe nachzuweisen. Dafür muss der Fahrschüler den Besuch eines mindestens sechsstündigen Erste Hilfelehrganges absolviert haben. Für die Führerscheinklassen C und D ist vom Fahrschüler zusätzlich eine Ausbildung in Erster Hilfe notwendig, wofür ein mindestens sechzehnstündiger Erste- Hilfe Lehrgang besucht werden muss.</p>
<p>Des Weiteren besteht in Österreich die Möglichkeit, die Heereslenkberechtigung des österreichischen Bundesheer, die man während des Grundwehrdienstes erlangen kann, auf eine zivile Lenkberechtigung umschreiben zu lassen.<br />
Rein rechtlich ist auch die Ausbildung im Ausland möglich. Der Führerscheinanwärter kann die Lenkberechtigung in jedem Mitgliedstaat der europäischen Union erwerben, solange er mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Land seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.</p>
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